Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
7. und 8. Jahrgang.1987/1988
Seite: 84
(PDF, 52 MB)
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Zwischen dem Reich und den Erzherzogen von Osterreich

Die engere, und den Grafen allodiale, also als Eigentum gehörende Herrschaft Lichteneck,
die neben der Burg die Dörfer Forchheim und Hecklingen sowie die später noch dazugekommenen
Dörfer Umkirch und Schelingen umfaßte, galt im 15. Jahrhundert als reichsunmittelbar
, die direkt dem Kaiser und sonst niemanden unterstand. So wurden die Grafen
seit den Hussitenkriegen regelmäßig zu »Reichshilfen«, Steuern und Kriegsdiensten, herangezogen
. Bei Kriegen mußte die Herrschaft Lichteneck vier Mann, meist zwei Reiter und
zwei Fußknechte, zum Reichsheer beisteuern. Da in der Regel reichsweit pro 20 Herdstätten
ein Mann zu stellen war, dürfte die engere Herrschaft Licheneck danach aus 80 bis 100
Herdstätten, Haushaltungen, Familien bestanden haben.

Entsprechend finden wir auch in Reichskriegen Tübingen-Lichtenecker Mannschaften. Sei
es 1475, als Kaiser Friedrich bei Köln Truppen gegen Karl den Kühnen zusammenzog, oder
1480 gegen Frankreich oder 1489 im Reichsfeldzug gegen die Niederlande. Beim Reichstag
zu Nürnberg 1491 wurde die Hilfe der Grafen von »Dübingen« gegen Frankreich gar auf
180 Gulden und 6 Mann festgelegt. Daß die Grafen von Tübingen ihrer Pflicht auch nachgekommen
sind, sogar äußerst pünktlich, läßt sich verschiedentlich belegen. 1489 beispielsweise
waren die Tübingen-Lichtenecker die einzigen, die sich pünktlich am Sammelplatz
eingefunden hatten. Als das Straßburger Kontingent fünf Tage später ankam, so berichten
die Reichstagsakten, »fand es lediglich die vier Mann des Grafen Konrad von
Tübingen vor«.

Mit ihrer Herrschaft Lichteneck zählten die Grafen von Tübingen zum Reichsstand und
wurden von 1423, ihrer ersten Veranlagung an, in der Reichsmatrikel als dem Grafenstand
zugehörig geführt. Andererseits gehörten die Grafen über ihre österreichischen Lehen,
über die Herrschaft Burkheim und die Herrschaft Limburg zudem zu den vorderösterreichischen
Landständen. Mit ihren unter österreichischer Landeshoheit stehenden Besitzungen
trugen sie zum Steueraufkommen und den Kriegsverpflichtungen auch der vorderösterreichischen
Lande bei. Auf der 1468 erstellten Matrikel der Stände des Elsaß, Sundgaus
und Breisgaus stehen die Brüder Konrad und Georg von Tübingen an erster Stelle des
Breisgauer Adels.

Konflikte zwischen Reichs- und Landstandschaft wurden gegen Ende des 15. Jahrhunderts
erkennbar. Als Österreich 1497 versuchte, die neue Reichssteuer, »den gemeinen Pfennig«,
mit der das neue Reichsgericht finanziert werden sollte, einzuziehen und eine direkte Leistung
an das Reich zu verhindern, wandte sich Graf Konrad energisch dagegen. »Es will
mich glich bedunken«, schrieb er der Stadt Freiburg, »das man uns den esse! uf den hals
wolle legen«. Er schlug deshalb vor, daß die Prälaten, die Ritterschaft und die Städte »die
ding gemeinschaftlich berathen« sollten, damit ihnen »nicht etwas unfugs zugemessen«
werde.

Doch die Grafen von Tübingen gerieten immer stärker in den sich ausweitenden Sog der
österreichischen Landesherrschaft. Zwar trat Graf Konrad IV. in die Dienste der Markgrafen
von Baden, in deren Gefolgschaft er beispielsweise 1526 den Reichstag zu Speyer besuchte
, doch war die Vereinnahmung durch Österreich nicht mehr aufzuhalten. Als 1527
die österreichische Regierung eine Umlage zur Schadensregulierung des Bauernkriegs erhob
, konnte er gerade noch die (Steuer-) Zählung der Häuser und Hofstätten in Hecklingen
und Forchheim und somit die Steuerveranlagung verhindern. Doch der Verlust der
Reichsunmittelbarkeit war nahe.

Im Reichsmandat vom 22. April 1529, die Zahlung des Türkenhilfsgeldes betreffend, wurden
die Grafen noch mit 60 Gulden veranschlagt und unter den Reichsgrafen geführt, doch
registrierten die Reichstagsakten im gleichen Jahr, daß die Grafen von Tübingen unter

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