Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
7. und 8. Jahrgang.1987/1988
Seite: 87
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1988-7-8/0089
Abb. 9: Einblatt-Holzschnitt über das Fasnachtsfest zu Waldenburg, bei dem Graf Georg III. von
Tübingen-Lichteneck 1570 tödlich verunglückte.

mehr Schaden, die Strafen müssen reguliert werden nach dem Vermögen der Untertanen,
welche kaum das Brot haben. Der Zoll besteht in den Baslern, Straßburgern, markgräfi-
schen und französischen Schiffen. Die Basler sind seit zwei Jahren mit keinem Weidling
mehr gefahren, die Franzosen und Markgräfischen wollen keinen Zoll geben, die Straßburger
sind nit mehr der Meinung, den Weg zu Wasser zu nehmen. Die Jagdbarkeit ist mit
Lust in diesem Lande sehr gemein, aber von keinem Nutzen, die Mühle, so dem Grafen
eigen gewesen, ist vor 15 Jahren in den Rhein gefallen. Das Kellerhäuslein ist im Krieg zugrunde
gegangen. Die zwei Juch Acker liegen öde, von fünf Juch Reben sind vier vorhanden
, sind mit einer Hypothek belastet, deren Zinsen der Ertrag nicht deckt.« Seinen Bericht
schließt der Burgvogt mit dem Seufzer: »die Mühlenmatte ist der meiste Teil vom
Rhein hinweggenommen und den angeblich zur Herrschaft gehörenden halben Juch
Krautgarten habe ich noch nirgends gefunden«.

Trotz alledem aber kann man feststellen, daß die Grafen von Tübingen-Lichteneck keineswegs
so unbemittelt und verarmt waren, wie es öfters angenommen wird. So gelang es der
Vormundschaft beispielsweise zwischen 1570 und 1575, das Dorf Schelingen zu erwerben
»mit Zwing und Bann, Oberkeit und Herrlichkeit, Hohen und Niederen Gerichten«, so
daß sich der Eigenbesitz der Grafen um ein weiteres Dorf vermehrte. Zudem errichteten
sie eine Stiftung für »dürftige, hausarme Leute«.

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