Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
7. und 8. Jahrgang.1987/1988
Seite: 131
(PDF, 52 MB)
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hatten wie von alters her ihre Fronen und anderen Schuldigkeiten zu erfüllen, die Bürger
die Gebote und Verbote zu halten, und die Hintersassen, solange sie unter der Herrschaft
Schutz und Schirm wohnten, ebenfalls allen Geboten und Verboten Folge zu leisten.

Bei jeder Vorschrift wurde noch einmal hervorgehoben, daß ohne Ansehen der Person zu
handeln ist, niemandem zu Lieb oder zu Leid, ohne Achtung auf Freund-, Gevatter- oder
Nachbarschaften sowie ohne Gaben und Schenkungen anzunehmen.

Für die Bediensteten, die auf dem Schloß Lichteneck Dienst taten, w urden spezielle Verträge
angefertigt, in denen ihre Aufgaben und ihr Lohn beschrieben waren.

Als Burgvogt wurde 1621 Zacharias von der Pruggen »confirmiert«, d.h. in seinem Amt
bestätigt. Er mußte vor allem der Herrschaft getreu und gehorsam sein, ihren Nutzen und
Frommen fördern und Schaden und Nachteile abwenden. Im einzelnen war er als eine Art
Mädchen für alles praktisch allzuständig: Er zog die jährlichen Gefälle, Steuern, Geldeinkünfte
, das Umgeld, Wein, Hühner, Stroh und Holz ein und führte die Rechnung darüber.
Ebenfalls registrierte er in einem Holzregister, wieviel Klafter Brennholz und wieviel 100
Wellen wöchentlich gehauen wurden und was davon im Waschhaus verbrannt, was dem
Amtmann, Burgvogt, Förster, Müller und dem Fischer geliefert wurde. Er verwahrte die
Gefängnisschlüssel und hatte Obacht darauf, daß an Dach und Gemach des Schlosses kein
Abgang, an der Mühle, Wuhren\ am laufenden und anderen Geschirr sowie am Wehr
kein Schaden entstehe. Mit dem Bäcker schaute er dem Müller auf die Finger, daß er den
»Molzen^ nicht veruntreute. Auf Küche und Keller sollte er sein Aufsehen haben, daß
nichts verschwendet oder verderbt werde, noch daß ein »heimliches Gefresse in Keller, Küche
, Backhaus oder an andern Orlen und Winkeln vorgehe«. Ihm oblag die Versorgung
des Bäckers mit Mehl sowie die Anstellung von Iaglöhnern, Frönern und Werkleuten. Ein
besonderes Augenmerk sollte er auf ordentliche Arbeit in den Reben haben, als da sind
»Einlegen, Schneiden, Graben, Binden, Rügen, Thungen und andere Rebarbeiten mehr,
zumal die Reben durch die mutwillige und unverantwortlich Negligenz und Fahrlässigkeit
früherer Burgvögte abgegeben waren«.7. Er hatte Tür und Tor zu schließen und darüber
zu wachen, daß das Gesinde über Nacht im Schloß blieb. Da die Herrschaft offenbar schon
schlechte Erfahrungen gemacht hatte, mußte dieser Burgvogt eine Bürgschaft von 1000
Gulden leisten8.

An Lohn erhielt er jährlich 35 Gulden (fl), 16 Viertel (v) Roggen, 2 v Weizen, 2 v Gerste,
3 v Hafer, 3 Sester Erbsen, 8 Saum Wein. Futter auf zwei Kühe, Eckerit (= Eichelmast)
»für ein Schwein, wanns bös, wenn es aber gut ist, für zwei«9, sowie Holz und Wellholz
für den Hausgebrauch, ein Hanfacker mit 2 Sestem.

Es galt ein Vierteljahr Aufkündigungsfrist für beide Parteien. Dieser Vertrag wurde durch
Handschlag versprochen und mit einem leiblichen Eid geschworen.

Als Kammermensch (Hausmädchen) wurde Maria Barbara Mühldorferin aus Buoch in
Unterösterreich verpflichtet, die einen jederzeit frommen Wandel führen, getreu und fleißig
der Herrschaft dienen und aufwarten sollte und auch verschwiegen und friedsam sein
mußte. Als Lohn erhielt sie 8 Gulden (pro Jahr), freie Wäsche und Mahlzeit sow ie ein Viertel
Wein (pro Tag).

Die Köchin Ursula Wenischin aus Schiimbach/Unterösterreich mußte das Essen sauber
und wohlschmeckend herrichten, und zwar zu Mittag um 11 Uhr, nachts um 7 Uhr. Ihr
Lohn bestand in 15 Gulden, freier Wäsche und Mahlzeiten und ebenfalls 1 Viertel Wein.

Aus Exau in Unterschlesien stammte das Küchenmensch Anna Bergerin, deren Aufgaben
darin bestanden, Holz zu tragen, Züns- und Küchengeschirr abzuwaschen und dergestalt

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