Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
7. und 8. Jahrgang.1987/1988
Seite: 167
(PDF, 52 MB)
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auch vorgenommen. Angesichts dieser Zwangsmaßnahmen bezahlte der Bürgermeister
noch vor Jahresende 42 Gulden, im Januar 1847 dann den Rest des von den Pflichtigen
aufzubringenden Anteils.

Einer zügigen Ablösung der anderen Zehnten stand eine darauf haftende Baulast entgegen
. Meist hatten die Zehntherren ja nicht einen uneingeschränkten Genuß ihrer Rechte,
aus ihren Zehnteinnahmen mußten sie zum Bau der Kirche und des Pfarrhauses beisteuern
. Die Hecklinger Grundherren waren als Bezieher des Rippoldsauer Weinzehnten verpflichtet
, mit einem Achtel der Kosten zum Bau und zur Unterhaltung des Pfarrhauses und
des dazugehörigen Ökonomiegebäudes in Hecklingen beizutragen; als Empfänger des
Krebszehnten mußten sie sich an den Kosten für Kirche und Pfarrhof in Kenzingen beteiligen
. Laut Gesetz durften die Zehntrechte nur zusammen mit den Lasten abgelöst werden,
auch deren Geldwert war deshalb im Jahresdurchschnitt zu ermitteln.

Die Schätzung der auf dem Rippoldsauer Weinzehnten ruhenden Baulast erfolgte anfangs
1846, sie erbrachte einen jährlichen Betrag von etwa zehn Gulden; mit dem zwanzigfachen
Betrag, mit 201 Gulden, löste die Herrschaft ihre Verpflichtung ab. Die aus dem Zehnten
herrührenden Rechte erbrachten ihr etwas mehr als das Dreifache, nämlich 622 Gulden
und 15 Kreuzer.

Der Ablösungsvertrag wurde nach gütlicher Einigung im Dezember 1853 geschlossen, er
betraf nur den Zehnten der im Rippoldsauer Distrikt gelegenen Reben. Diese umfaßten
eine Fläche von zehn Jauchert und sieben Mannshauet, nach heutigem Maß 391,5 Ar, aufgeteilt
in 28 Rebstücke. Der Zehntbezug wurde mit dem 1. Januar 1852 beendet, der von
den Pflichtigen aufzubringende Anteil von 497 Gulden und 48 Kreuzer in drei Raten 1854
- 1856 bezahlt.

Der Distrikt des Krebszehnten hatte zu Beginn des 19. Jahrhunderts 332 Jauchert umfaßt
und bestand, mit Ausnahme der aus dem Wonnentaler Besitz stammenden Bruckenmatte,
nur aus Ackerfeld. 1828 wurde er zwischen den beiden Teilherren so aufgeteilt, daß die
Grundherrschaft Hecklingen rund 222 Jauchert in der Riegeler Gemarkung, die großherzogliche
Domäneverwaltung das übrige Drittel, es lag in der Riegeler und Kenzinger Gemarkung
, erhielt (s. S. 176).

Auch beim Krebszehnten mußte die Ermittlung der darauf haftenden Baulast, diesmal zugunsten
des Pfarrkirchenfonds Kenzingen, abgewartet werden; sie erfolgte im September
1849 in Höhe von rund 285 Gulden. 1851 führte der über zehn Jahre zurückliegende Beschluß
zur Ablösung endlich zum Vertrag: Der durchschnittliche Jahresertrag wurde auf
395 Gulden (fl) und 41 Kreuzer (x), die Ablöungssumme auf knapp 7914 Gulden festgesetzt
. Der Anteil der Pflichtigen mußte von rund 170 Besitzern, davon etwas über 100
Hecklinger und etwa 60 Kenzinger Einwohner, aufgebracht werden; die Zahlung erfolgte
in fünf Raten von 1852 bis 1856. Gemäß den angegebenen Werten hatte die jährliche Belastung
je Jauchert 1 fl 48 x betragen, das hatte einem Arbeitslohn von etwa vier Tagen entsprochen
. Der Häldele-Zehnte hatte das Jauchert mit 1 fl 57 x, der Rippoldsauer Weinzehnte
mit 2 fl 52 x belastet.

Einen weiteren Schritt auf dem Wege zu einer modernen Staats- und Gesellschaftsordnung
brachte das Revolutionsjahr 1848. Zwar blieb die nationale Einheit, eines der großen Ziele
der revolutionären Bewegung, unerreicht, die Forderung nach weiteren Freiheitsrechten
fand in der Bevölkerung jedoch einen solchen Widerhall, daß die Verhältnisse des Vormärz
keinen Fortbestand haben konnten. Am 16. März benachrichtigte die badische Regierung
sämtliche Standes- und Grundherren, daß nach einem Gesetzesentwurf der Zweiten Kammer
alle Feudalrechte aufgehoben werden sollten und daß im Hinblick auf »die Zeitverhältnisse
« eine beschleunigte Bearbeitung der Vorlage dringend geboten sei. »Im eigenen

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