http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1988-7-8/0226
1806 sehr gut
7 etwas geringer
8 wieder etwas geringer
9 sauer
1810 mittelmäßig
11 ein vortrefflicher Wein (Comet)
12 mittelmäßig
13 sauer
14 mittelmäßig
15 gut
16 gar nichts, den ganzen Sommer geregnet
17 so sauer, daß er gar nicht zu trinken,
wieder den ganzen Sommer geregnet
(Theuerung)
18 recht gut und theuer
19 sehr viel und sehr gut
1820 schlecht
21 sehr schlecht
22 ganz vortrefflich
23 schlecht
24 sehr schlecht
25 recht gut
26 gut und viel
27 gut, aber wenig, wegen Frost
28 mittelmäßig
29 sehr schlecht
1830 schlecht und wenig, weil im Winter die
Reben erfroren
31 gut, aber nur 1/3 Herbst
32 mittelmäßig, wenig
33 gut und viel
34 köstlicher Wein und viel
35 mittelmäßig und viel
36 wenig und mittelmäßig
37 schlecht und wenig
38 dto.
39 1/2 Herbst und gut
1840 ebenso, gering
41 sehr wenig und gering
42 1/2 Herbst, sehr gut
1843 schlecht
44 schlecht, 1/3 Herbst
45 schlecht
46 ganz vortrefflich, 2/3 Herbst, wie 1822
47 schlecht
48 trinkbar
49 dto.
1850 schlecht
51 sehr schlecht
52 trinkbar
53 guter Tischwein, besser als 1852
54 den 25. April fast Alles erfroren, vorher
stand Alles extra schön, nasser Sommer
55 etwas besser als 53, 1/3 Herbst
56 geringer als 55, 1/2 Herbst
57 extra gut und stark
58 guter Wein, im Jahre nicht Regen genug,
July kälter als 1857, 3/4 Herbst
59 ziemlich gut, 3/4 Herbst, nicht so gut
wie 57, aber besser wie 1858, Weinlese 6.
Oktober
1860 essigsauer, Weinlese 6. November
61 sehr gut, 1/2 Herbst, 21. Oktober
62 gut, aber weniger als 61, 21. Oktober
63 mittelmäßig, 26. Oktober
64 mittelmäßig, im Frühjahr erfroren,
schlechte Blüthe, nur 1/3 Herbst
65 ganz vortrefflich, wie 1811, vollkommener
Herbst
66 mittelmäßiges Quantum, sauer
67 dto.
68 sehr gut, 1/2 Herbst
69 mittelmäßig, 1/2 Herbst
1870 gut, 1/2 Herbst, am 26. August Hagel
71 mittelmäßiges Quantum und schlecht
72 gut, aber fast nichts
73 gut, aber wenig
74 gut, aber wenig, im April erfroren
75 gut und viel
Aus dem Pachtprotokoll 1924 - 1930 für Äcker, Wiesen und Reben des Grafen Camillo von
Hennin geht deutlich hervor, daß ein erheblicher Teil des Grundbesitzes verpachtet war.
Die Pacht konnte oder mußte gegebenenfalls auf Verlangen des Verpächters mit Naturalien
bezahlt werden, wobei die abgegebene Ware zum ortsüblichen Goldmarkwert am Pachtzins
gutgeschrieben wurde. Für die Pächter von Rebgrundstücken galt ein Zusatzvertrag
folgenden Inhalts:
1. Die Pacht läuft zunächst auf 8 Jahre. Verkauf bricht den Vertrag. Wird aber
das Rebstück einzeln veräußert, so hat der Pächter Vorkaufsrecht auf
dieses.
2. An Stelle der Pacht kann auch Wein (prima einwandfreier Schloßberger) geliefert
werden, der zu den Gestehungskosten (Produzentenpreis) angerechnet
wird.
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