Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
7. und 8. Jahrgang.1987/1988
Seite: 241
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Zeittafel

Zusammengestellt von Lothar Moser

2500 v. Chr. Jungsteinzeitliche Siedlung im Gewann »Nonnhalde«.
700 bis

100 v. Chr. Keltische Siedlungen auf dem Schloßberg und im Gewann »Biegen«.
Chr. Geb.

bis 400 Römische Siedlung im Gewann »Steinhauser«, Castell auf dem Schloßberg

und römischer Spähort (specula) im Gewann »Spiegier«.

um 500 Ortsgründung durch Alemannen.

774 Auf einer Gau-Karte der Karolingerzeit ist Hecklingen mit »Hugelingen«

bezeichnet und mit der Jahreszahl 774 versehen.
1112 Erwähnung eines Berthold v. »Hakkelingen«.

1147 Ortsbezeichnung in einer Urkunde: »Haeglingen«.

um 1270 Graf Egino I. von Freiburg erbaut die Burg »Lichteneck«

1273 Ein Hof mit den dazugehörenden Reben wird dem Prior von St. Nikolauszell
und Rippoldsau verkauft.
1341 Das Kloster Tennenbach hat Rebbesitz auf Gemarkung Hecklingen.

1433 Die Burg Lichteneck wird erstmals im Geroldsecker Krieg zerstört.

1458 Graf Conrad und Gräfin Anna von Tübingen vergeben an einige ihrer armen
Leute die »nüwen« Matten (Lohmatten) als Erblehen.

1476 Ludwig von Landeck überläßt die Leibeigene Emily Winklin von Malterdingen
gegen Rese Meygerin von Hecklingen an Graf Conrad v. Tübingen-
Lichteneck.

1492 Hans Hagenli von Hecklingen verkauft einen Teil des Meyerhofes zu Hecklingen
an Graf Conrad v. Tübingen-Lichteneck.

1492 Heinrich Zimmermann zu Hecklingen und seine Frau Enelin Wittendorf

begeben sich mit ihren Kindern in die Leibeigenschaft des Grafen Conrad
v. Tübingen-Lichteneck.

1503 Meisterin und Konventsfrauen des Gotteshauses Wittichen vermachen alle

Rechte und Zinsen, die sie auf Grundstücken zu Hecklingen besitzen, dem
Prior von Rippoldsau.

1575 Die Gräfin Catharina v. Tübingen-Lichteneck vermacht aus den Erträgnissen
der von ihr unterhalb Lichteneck an der Elz erbauten Mühle an dürftige
hausarme Leute vier »Mutt« Früchte.

1675, 15.4. Zerstörung der Burg Lichteneck durch die Franzosen und Plünderung des
Dorfes. »Das Dorf Hecklingen haben sie rein ausgeplündert und in der
Kirche unchristlich gehandelt«.

1715/16 Freiherr v. Garnier überträgt dem Werkmeister Franz Harn zu Freiburg den

Wiederaufbau der abgebrannten Kirche zu Hecklingen.

1746 Reichsgraf Christof Anton v. Schauenburg, Herr der Herrschaft Lichteneck
, Wirklicher Kaiserlicher Kammerherr und Geh. Rat, Excellenz, verleiht
dem Metzger Michael Lang, Bürger und herrschaftlicher Untertan zu
Hecklingen, auf seine Bitte »das Würtsrecht mit Aussteckung eines
Schiidts zu Ochsen auf seinem eigentümlichen Hauß«.

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