Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
7. und 8. Jahrgang.1987/1988
Seite: 246
(PDF, 52 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1988-7-8/0248
1910 Bekanntmachung des Großherzoglichen Bezirksamts Emmendingen,

»Die Bekämpfung des Heu- und Sauerwurms betr.

Angesichts des unberechenbaren Schadens, welchen der Heu- und Sauerwurm
in diesem Jahr angerichtet hat, sind die Rebbauern zu der Einsicht
gekommen, daß nur ein allgemeines, gleichmäßiges Vorgehen gegen diesen
Schädling noch etwas helfen kann. Für den Amtsbezirk Emmendingen besteht
eine bezirkspolizeiliche Vorschrift vom 8. Mai 1889, welche wir hiermit
in Erinnerung bringen.

Wir vertrauen auf das Verständnis und den guten Willen der Rebbauern
und fordern daher alle Gemeindebehörden und alle Rebbesitzer auf, möglichst
allgemein und umfassend die nachfolgenden Maßregeln zur Bekämpfung
des Heu- und Sauerwurms anzuwenden:

1. Abreiben oder abbürsten des alten Rebholzes bis an den Boden mit
Drahtbürsten. Dies wird am zweckmäßigsten mit dem Rebschnitt verbunden
, kann jedoch im Laufe des Winters auch für sich allein gemacht
werden. Wegen des gemeinsamen Bezugs von Bürsten wird der Landwirtschaftliche
Bezirksverein weitere Schritte tun.

2. Gründliches Auskratzen der Ritzen und Spalten in den Rebstecken im
Laufe des Winters. Entfernen der Rinde an den Rebstecken.

Die Benützung ungeschälter Rebstecken ist verboten.

3. Einsammeln und Verbrennen des Bindestrohs, der Rebbänder, des abgeschnittenen
Rebholzes, der alten abgängigen Pfähle, Latten u.ä. im Laufe
des Winters.

Dies sind die bewährtesten Mittel für die Winterbekämpfung, deren gründliche
Anwendung wohl sicher eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist.
Hand in Hand damit muß ein wirksamer Vogelschutz (besonders der Meisen
) gehen. Der Bezug der Nistkästen wird der Land wirtschaftliche Bezirksverein
vermitteln.

Wenn sich im Frühjahr die Motte des Heuwurms zahlreich zeigen sollte,
wird der Mottenfang zu organisieren sein (Gemarkungs weises Fangen derselben
mit Klebfächern, Aufstellen von Fanggläsern oder Fangbüchsen,
Fanglampen u.a.).«

1910 In der Hecklinger Pfarrkirche wird das elektrische Licht eingeführt.

1912 »Einem alten Brauche gemäß wird der Josefstag hier festlich begangen. Wie

wir erfahren, kommt die Kenzinger Feuerwehr mit Musik, sodaß sich am
Nachmittag ein reges Leben in unserem Ort entwickeln wird.«

1912 Baubeginn des neuen Schulhauses.

Planung: Architekt C. A. Meckel aus Freiburg.

1914 Die Gemeinde verkauft das alte Schulhaus an August Herr.

1914 Ausbruch des Ersten Weltkrieges

»Die Erklärung des Kriegszustandes betr.

Durch kaiserliche Verordnung vom 31. Juli 1914 ist das Großherzogtum Baden
auf Grund des Artikels 68 der Reichsverfassung vom 16. April 1871 in
den Kriegszustand erklärt worden.
Karlsruhe, den 31. Juli 1914«

1914 «Im Gasthaus z. Adler fand die alljährliche Generalversammlung des hiesigen
Bauernvereins statt. Ein Vertreter des Hauptvereins hielt einen Vortrag
über Bezug- und Absatzgenossenschaften und daran anschließend wurde
eine solche Vereinigung gegründet.«

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