Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
10. und 11. Jahrgang.1990/1991
Seite: 27
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Stadt und Festung Kenzingen

Zunächst einige allgemeine Vorüberlegungen:

Einer einfachen und griffigen Definition »Was ist eine Stadt?« sind Grenzen gesetzt. Eine
Stadt im Rechtssinn war im Mittelalter ummauert. Damit war auch eindeutig die Grenze
zwischen Stadt und Land zu erkennen. Mit einer solchen Grenze konnten dann auch die
Rechte an Flächen eindeutig beschrieben werden; durch Grenzlinien konnte Streitigkeiten
vorgebeugt werden. Die Kontrolle von Grenzen entsprach der Umgrenzung. Der Verlauf
der Grenze war durch eine sichtbare Markierung festgehalten: Ortsetter, Mauer, Wall und
Graben, Tore und Türme. Mit der Umwehrung ging es also um Rechte und Privilegien.

Das bedeutete für den Bürger:

— Sicherheit und Freiheit,

— jeder Bürger hatte ein eigenes Grundstück,

— die Üsenberger garantierten Schutz und Sicherheit für sein Leben und die berufliche
Tätigkeit,

— allen Leuten, die Bürger zu Kenzingen waren oder in Kenzingen wohnten, wurde der
Zoll »ewiglich« erlassen,

— Wochen- und Jahrmärkte konnten abgehalten werden und

— das Gericht tagte in der Gerichtslaube (heutiges Rathaus).

Vorteile für die Üsenberger:

— Festung zum Schutz des Landes,

— Sicherung des Wirtschaftsplatzes,

— Gerichtsgebühren, Marktabgaben, jährlicher Zins vom Grundstück und anderes waren
die herrschaftspolitischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkte.

Kenzingen zählte im Mittelalter mit ca. 2.000 Einwohnern zu der Masse der Mittelstädte
und war eine typische Acker-Bürger-Stadt. Das besondere in Kenzingen ist, daß heute noch
charakteristische Elemente der mittelalterlichen Stadtanlage mit Stadtbefestigung sichtbar
sind. Das steigert das Erlebnis Stadt. Stadtführungen mit Schülern aus den Partnerschulen
in Frankreich oder Finnland stoßen immer auf besonders großes Interesse. Es ist
deshalb ein Geschenk, daß die Stadt in ihrer über 700jährigen Geschichte so gut ihr Gesicht
wahren konnte.

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