Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
10. und 11. Jahrgang.1990/1991
Seite: 77
(PDF, 67 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1991-10-11/0079
11) Abb. 2a zeigt Kenzingen im Jahr 1779, Ausschnitt aus einem Gemarkungsplan des Geometers
Peter Alexander Harscher, GLA: H/Kenzingen 5a; der dazu gehörende Aktenfaszikel hat die Signatur
H/Kenzingen 5b-Abb. 2b zeigt eine übersichtlichere Skizze der Altstadt, (Stadtarchiv Kenzingen
)

12) Auszug aus dem abgebildeten Schreiben (Abb. 3) Friedrich Arnolds an das Philosophische Dekanat
der Universität Freiburg vom 25. Juni 1814, Universitätsarchiv Freiburg: Beilage zu den Protokollen
der Philosophischen Fakultät 1814/15.

13) Grundlegend ist ein Aktenfaszikel, der bisher im GLA die Signatur 350/Zug. 1908/104 I/Fasc.
1018 besaß. Seit einem kürzlich vorgenommenen Aktenaustausch ist er jetzt im Staatsarchiv Freiburg
archiviert. Da der Verfasser in letzter Zeit größtenteils in Paris tätig war, fand er keine Gelegenheit
mehr, um ihn in Freiburg noch einmal für genauere Überprüfungen einzusehen.

14) Vgl. ibid. den Erlaß des Direktoriums des Dreisamkreises vom 18. Juni 1814.

15) Schreiben des Kreisdirektoriums an das Bezirksamt Kenzingen vom 7. Juni 1814

16) Wie Anm. 14

17) GLA: H/Kenzingen 4; der Plan ist hier nicht ganz vollständig aufgenommen; am linken Rand
der Photographie fehlen die Kleine Elz und die „Untere Vorstadt". Das Rathaus- und Pfarrgemeindeviertel
ist rot angelegt, der wiederaufzubauende Bereich grau. Die Beschriftung könnte
von der Hand des Geometers Köhle herrühren.

18) GLA: H/Kenzingen 2; es ist hier zunächst ein Ausschnitt aus dem Plan von Köhle abgebildet,
vgl. Abb. 10.

19) GLA: 350/Zug. 1908/104 I/Fasc. 995; ferner Landesvermessungsamt Karlsruhe: Trigonometrische
Hochpunktzeichnungen VI/157, Ansicht der Kirche mit den von Arnold umgebauten Türmen
vom 27. Juli 1826; weiteres dazu in meiner Dissertation.

20) Wie Anm. 13.

21) Die Kommission, so heißt es, wünsche doch sehr, „daß keine bedenkliche(n) Eingriffe in die
Eigenthums-Rechte und keine gehäßigen Zwangsmaaßregeln nothwendig fallen, sondern daß die
Brandverunglückten aus eigener Überzeugung zu allem in politischer Hinsicht wegen Entfernung
der Feuersgefahr unausweichlich nothwendige(n) Vorkehrungen freiwillig die Hand biethen
möchten".

22) Bei beiden Bilddokumenten (Abb. 6 und 7) handelt es sich um Lithographien von V. Spiess aus
der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie wurden mir freundlicherweise durch Klaus Weber,
Kenzingen, zur Verfügung gestellt.

23) Zu diesem Projekt sind zwei Zeichnungen von Christoph Arnold überliefert. Die eine befindet
sich im Staatsarchiv Freiburg: HBA 1977/64, Fase. 985, die andere ist der ins reine gezeichnete
Plan im GLA: 391/37257, aus dem hier der Aufriß abgebildet ist (Abb. 8).

24) Photographie um 1900, Privatbesitz.

25) Noch nicht alle siedlungsgeschichtlichen Aspekte sind hinreichend erforscht. Offen bleibt zunächst
die Frage, ob das Reihenhaus links von dem walmdachgedeckten Gebäude in der Offenburger
Straße 17 nicht das von Arnold projektierte „Post = Haus" sein könnte. Leider ist die Inschrift
über den beiden Eingängen des Gebäudes in der Wiedergabe von Spiess nicht zu entziffern. Aber
deutet sie nicht im Sinne eines Wirtshausschildes „Zur Post" auf eine derartige Funktion hin?
Und ist der im Bilde vorfahrende Reisewagen nicht eventuell die Postkutsche? Sicher indes ist,
daß das Gelände hinter der dargestellten Häuserzeile in einem Katasterplan der Stadt von 1925
als „Hinter der Post" ausgewiesen ist!

26) GLA: H/Kenzingen 2; die Maße des Planes betragen 41,1x151,6 cm! Er ist folgendermaßen bezeichnet
: „KENZINGEN / Grundriss über die am lten und 3ten May 1814 durch Feuer theils
verstöret, theils gänz = /lich abgebranten Häusern, Scheuren, Stallungen &c. samt einem Anhange
Der = an der Landstrasse liegenden Gärten, Kraut = /länder und Ackern im obern Steinenweg,
auf welche neue Gebäude angelegt werden können, wenn es den Verunglückten an / Pläzen in
der Stadt gebrechen sollte. Die Brandstädten sind Grau .-. die noch stehenden unbeschädigte(n)
Gebäude sind / Roth, illuminiert.

Sind Marckzeichen, an welchen man erkannen kann, wer Eigenthümer jeder Mauren ist: bey
jenen, die nicht mit dem Zeichen bezeichnet sind, ist der Anspruch zweifelhaft. / Aufgenommen
durch Joseph Köhle Geometer 1814."

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