Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
10. und 11. Jahrgang.1990/1991
Seite: 78
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27) Inhaber des heutigen Gasthauses, dessen Baugeschichte es noch zu erforschen gilt, ist Gastwirt
Scheidel.

28) Vgl. im „Actum Kenzingen" vom 21. Juni 1814 unter Abschnitt 2.

29) Ibid. unter „Beschlüsse", Abschnitt 2; im Wortlaut weiter heißt es:"welches bei den Bauführungen
auf den alten Brandstätten in der Brod = , Kiesel = , Lang= und Kappelgasse nicht notwendig
der Fall sein muß, sondern hier ist blos das Bedürfnis der Bauführenden das
Hauptaugenmerk, und man hat nur dafür zu sorgen, daß nicht polizeiwidrig gebaut werde".
Merkwürdig ist der ergänzende Passus dazu im Genehmigungsschreiben des Kreisdirektoriums
drei Tage später: Den „Bauführenden" (in den „von der Hauptstraße nicht einmal sichtbaren Nebengassen
") sei es überlassen, „ihre Risse selbst zu verfertigen, oder wo imer entwerfen zu lassen,
und überhaupt blos nach ihrem Bedürfniß zu bauen, wenn nur die nöthigen Polizeimaßregeln
und die im Protokolle aufgestellten Grundsätze, von welchen in keinem Fall abgewichen werden
darf, beobachtet werden". Es verstehe sich von selbst, daß „alle Bauführenden gehalten sind",
ihren Bauplan zur „Prüfung und Bestätigung" vorzulegen.

30) Ibid. unter „Beschlüsse", Abschnitt 1.

31) Friedrich Arnold: Projecte der höhern bürgerlichen Baukunst, Karlsruhe und Baden 1831, S. 19ff
mit Tab. IV. Fig. B.

32) Bis September 1814 waren Arnold noch keineswegs sämtliche „Risse" zur Revision zugestellt worden.
Da er nicht ständig in Kenzingen sein konnte, fehlte an Ort und Stelle eine Persönlichkeit, die
ihn mit der ihm eigenen Autorität vertrat. In den Akten findet sich der Hinweis auf den „Werkmeister
" Meißburger, der als architektonisch ambitionierter Maurermeister für solide Arbeit durchaus
bekannt war, der aber in der ihm zufallenden Rolle überfordert zu sein schien. Vor allem
den staatlichen Auflagen, z.B. möglichst viel Baumaterial einzusparen, wußte er nicht richtig zu
entsprechen. Als Folge davon mußte manche Kalkulation des „Bauholzbedarfs" wiederholt werden
. Erschwerend kam hinzu, daß Arnold außestande war, die Kostenvoranschläge für die jeweiligen
Häuser ohne Vorlage seines „Hauptplanes", den das Finanzministerium in Karlsruhe aus
für ihn unerklärlichen Gründen zurückhielt, zu korrigieren.

33) Der Plan befindet sich in dem besagten Faszikel, der im Rahmen des erwähnten Aktentausches
(vgl. Anm. 13) aus dem Generallandesarchiv Karlsruhe in das Staatsarchiv Freiburg gelangt ist.

34) Das Haus Hosp ist möglicherweise als erstes in Angriff genommen worden, ohne daß dabei anfangs
die Normen des Arnoldschen Modellplanes exakt respektiert wurden. Aus einem Bericht
des Bezirksamtes Kenzingen vom 26. Juli 1814 erfahren wir, daß Hosp für sein im Bau befindliches
Haus noch keinen Plan vorgelegt habe und sein angrenzender Nachbar beklage, „daß die
schon gemachte Anlage nicht dem festgesetzten Bauplane gemäß seye, da die Kellerlichten izt
schon in einer unverhältnißmäßigen Höhe stehen". Daraufhin wurde die sofortige Einstellung
der Bauarbeiten angeordnet und der entsprechende Riß gefertigt, nach welchem - von Arnold
neben weiteren Plänen am 29. Juli schon zurückgeschickt - weitergebaut werden durfte. Ein solcher
Fall belegt beispielhaft die Schwierigkeiten, die sich bei der Realisierung der Vorstadt einstellten
. - Im Nebengebäude des heute von W. und A. Schmid geleiteten Gasthofs Schieble war
bis zur Auflösung im Jahre 1950 das Bezirkskommissariat Kenzingen untergebracht, das für die
Überwachung der Kleinbrennereien und die Erhebung der Tabaksteuer im nördlichen Breisgau
verantwortlich zeichnete.

35) Erst 1888 erwarb die Stadt Kenzingen das Lach(e)mannsche „Brauereigrundstück", auf dem zwei
Jahre später als Eigentum des Kreises Freiburg die Haushaltsschule gebaut wurde. 1931 wurde
das Kreisaltenheim gegründet, als dessen Schirmherr der Orden St. Josef vom Mutterhaus St.
Trudpert im Münstertal zeichnete. 1936 kam es nach Erwerb des Weingutes Mayer zum
Erweiterungs- und Neubau. Nach dem Bau einer Kapelle im Jahre 1958 wurde das Gebäude 1963/65
abermals erweitert.

Gerhard Everke

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