Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
10. und 11. Jahrgang.1990/1991
Seite: 208
(PDF, 67 MB)
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es die damaligen »Sparkässler« geschafft, die »Papiermark-Schlußbilanz« auf den 15. November
1923 zu erstellen. Und dies sogar auf den Pfennig genau. Sie schließt mit einer
Bilanzsumme von

23.690.945.228.703.728,74 Mark,
in Worten sind das dreiundzwanzig Billiarden, sechshundertneunzig Billionen, neunhun-
dertfünfundvierzig Milliarden, zweihundertachtundzwanzig Millionen, siebenhundertdreitausend
, siebenhundertachtundzwanzig Mark und 74 Pfennige.

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Abb. 9: Ausschnitt aus der „Billiarden-Bilanz" zum 15. Nov. 1923.

Solche Zahlen machten die Neuordnung der Währung unumgänglich, denn mit ihnen war
jegliche vernünftige wirtschaftliche Tätigkeit unmöglich geworden. Der 15. November 1923
brachte dann den ersehnten Währungsschnitt. 1 Billion Papiermark war jetzt 1 Rentenmark.

Zum Schluß der Betrachtungen über die große Inflation nach dem I. Weltkrieg soll folgende
Frage gestellt werden: Was waren die Gesamteinlagen des letzten Friedensjahres 1913
bei der Sparkasse Kenzingen — 12 Millionen Goldmark — nach der Umstellung auf die
neue Rentenmark noch wert? Die Antwort: Ganze 0,0012 Pfennige, also nichts! Mehr
braucht dazu wohl nicht gesagt werden.

Die Zeit der Rentenmark- und Reichsmarkwährung von 1924 bis zum II. Weltkrieg

Die Rentenmark war eine Übergangslösung. Sie wurde bereits im Jahre 1924 von der Reichsmark
abgelöst.

Im ersten Jahresabschluß nach der Währungsstabilisierung, in der nach 45 Tagen
»Rentenmark-Zeit« aufgestellten Bilanz zum 31. Dezember 1923, betrugen die Spareinlagen
ganze 319,44 Rentenmark, die Giroeinlagen dagegen 15.280,83 Rentenmark. Große
Beträge sind beide Summen nicht, und doch zeigt sich hier die Bedeutung des Giroverkehrs
. Mit Spareinlagen von 300 Mark wäre wahrhaftig »kein Staat zu machen« gewesen.

Bei der völligen Vernichtung der Spareinlagen durch die Inflation blieb es dann aber nicht.
Aufgrund eines Reichsgerichtsurteiles aus dem Jahre 1923 war der Staat gefordert, eine
gesetzliche Regelung für eine Aufwertung zu schaffen. Eine recht schwierige Sache, und
so dauerte es auch bis 1925, ehe das Aufwertungsgesetz verkündet wurde. Es sah neben

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