Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
10. und 11. Jahrgang.1990/1991
Seite: 214
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wurden. Die restlichen Guthaben wurden umgestellt und zwar im Verhältnis 10:1. Davon
war aber nur die Hälfte sofort verfügbar, die andere Hälfte wurde zunächst festgeschrieben
. Von diesen festgeschriebenen Guthaben wurden aus währungspolitischen Gründen
später 70 °7o gestrichen. Damit erhielt der Sparer ein Guthabens-Umstellungsverhältnis von
100 Reichsmark zu 6,50 Deutsche Mark.

Die guthabensvermindernde Anrechnung der Kopfquote und die Tatsache, daß nicht alle
Einlagen öffentlich rechtlicher Institutionen umstellungsfähig waren, ergibt bei einem Vergleich
der Spareinlagen in der Reichsmarkschlußbilanz mit denen der DM-Eröffnungsbilanz
ein Verhältnis von 4,85 %. Dies heißt also, daß von je 100 Reichsmark an Spareinlagen
bei unserer Sparkasse schließlich noch ganze 4,85 Deutsche Mark übrig geblieben sind.

Zum Zeitpunkt der Währungsreform hat die Sparkasse Kenzingen — wie bereits erwähnt
— rund 16.000 Sparkonten geführt, auf jeden Einwohner ihres Geschäftsbezirkes entfiel
also im Durchschnitt ein Sparkonto. Nach Anrechnung der Kopfquotenbeträge war es dann
nur noch jeder zweite Einwohner, der bei unserer Sparkasse ein Sparkonto hatte.

Beim Umstellungsverhältnis 100:6,5 verblieb es letztlich für viele Sparer dann doch nicht.
Nachdem sich die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse gefestigt hatten, begann man
die Härten der Währungsreform für die »Altsparer« abzumildern. Dies war dem jahrelangen
Drängen verschiedener Seiten zu verdanken, insbesondere aber auch der immer wieder
vorstellig werdenden Sparkassenorganisation. Mit dem Altsparergesetz vom 14.7.1953
wurde ein tragbarer Weg gefunden. Nach genanntem Gesetz wurden alle Spareinlagen,
die bereits am 1.1.1940 bestanden haben und bis zum 20.6.1948 durchgehalten wurden,
mit 13,5 % aufgewertet. Damit ergab sich für die Altsparer letztlich ein Umstellungsverhältnis
von 100 Reichsmark zu 20 Deutsche Mark. Ein Gesamtaufwertungsbetrag von 0,6
Millionen DM wurde bei der Sparkasse Kenzingen gutgeschrieben; im Vergleich zum ursprünglichen
Umstellungsbestand an Spareinlagen mit 1,3 Millionen DM eine ganz erhebliche
Summe.

Insbesondere wurden aber bei dieser Aufwertung mit dem Stichtag vom 1. Januar 1940
nur »vollwertige Friedens«-Spareinlagen zur Aufwertung erfaßt, im Gegensatz zu der Aufwertung
nach dem I. Weltkrieg. Die Regelung nach dem Altsparergesetz von 1953 war somit
insgesamt gesehen dem Sparer gegenüber weniger ungerecht.

Kopfgeldverrechnung, Umstellung der Einlagen, Erstellung der Umstellungsrechnung mit
der DM-Eröffnungsbilanz, Altsparerentschädigung, dann auch noch Umstellung der Guthaben
Vertriebener mußten gemacht werden. Man könnte noch lange mit der Aufzählung
von Arbeiten fortfahren, die mit der Währungsreform zusammenhingen und deren Auswirkungen
noch gut zehn Jahre anhielten. Es erscheint daher angebracht, in dieser Sparkassenchronik
jener Betriebsangehörigen dankbar zu gedenken, die in der Zeit nach dem
20.6.1948 eine geradezu ungeheure Arbeitslast zu tragen hatten; dies auch noch, ohne daß
sie dafür angemessen entlohnt werden konnten. Es ist der Einsatz- und Verzichtsbereitschaft
der damals bei der Sparkasse beschäftigten Menschen zu verdanken, daß jenes tragbare
Fundament geschaffen werden konnte, auf dem weiter aufzubauen war, und auf
welchem unsere Sparkasse heute steht.

Das »Wirtschaftswunder«, die Zeit des Wiederaufbaues 1948-1964

Deutschland lag nach Beendigung des II. Weltkrieges in Trümmern. Wenn auch weniger
die Stadt Kenzingen selbst, so waren doch - wie bereits erwähnt - viele Gemeinden des
Geschäftsbezirks der Sparkasse Kenzingen durch Kriegseinwirkungen betroffen. Weisweil
war zu 90 °7o, Oberhausen zu 60 °7o und Wyhl zu 45 °7o zerstört.

Von einem wirklichen Aufbau konnte aber unmittelbar nach dem Krieg nicht gesprochen
werden. Es verblieb zunächst beim Aufräumen der Trümmer und dem Erstellen von Not-

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