Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
12. und 13. Jahrgang.1992/1993
Seite: 10
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C. 80: Vitree albe fiant et sine crucibus et picturis.

(1157) C. 16: Turres lapideae ad campanas non fiant. Domus extra portam cadant.

(1182) C. 11.: Vitreae picturae infra terminum duorum annorum emendentur; alioquin ex nunc abbas
et prior et cellerarius omni sexta feria jejunent in pane et aqua, donec sint emendatae.

12. Kap.: Zwölf Mönche, mit dem Abt dreizehn, sollen zu einem neuen Kloster (zur Besiedlung) entsendet
werden: doch sollen sie dorthin nicht gewiesen werden, bis der Ort... mit Gebäuden... versehen
ist, mit Oratorium, Refektorium, Dormitorium, Gast- und Pförtnerzelle...

20. Kap.: Wir verbieten, daß in unseren Kirchen oder in irgendwelchen Räumen des Klosters Bilder
und Skulpturen sind, weil man gerade auf solche Dinge seine Aufmerksamkeit lenkt und dadurch
häufig der Nutzen einer guten Meditation beeinträchtigt und die Erziehung zu religiösem Ernst vernachlässigt
wird. Wir haben jedoch bemalte Kreuze aus Holz.

80. Kap.: Die Glasfenster sollen weiß und ohne Kreuze und Bilder sein.

(1157) 16. Kap.: Steinerne Glockentürme sollen nicht gebaut werden. Gebäude außerhalb der Pforte
sollen fallen.

(1182) 11. Kap.: Gemalte Glasfenster sollen binnen der Frist von zwei Jahren ersetzt werden; andernfalls
fasten ab sofort Abt, Prior und Kellermeister jeden sechsten Tag bei Wasser und Brot, bis die
Fenster ersetzt sind.







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Abb. 3:

Idealplan eines Zisterzienserklosters (N)

I Sanktuarium 2 Totenpforte 3 Mönchschor 4 Krankenbänke 5 Lettner 6 Konversenchor 7 Narthex
8 Dormitoriumstreppe 9 Sakristei 10 Armarium 11 Mandatum - Steinbänke zum Lesen und zur Fußwaschung
12 Mönchspforte 13 Konversenpforte 14 Kapitelsaal 15 Dormitoriumstreppe 16 Auditorium
17 Mönchssaal 18 Noviziat 19 Mönchslatrine 20 Wärmeraum 21 Brunnen 22 Mönchsrefektorium
23 Lesekanzel 24 Küche 25 Sprechraum des Cellerars 26 Konversengasse 27 Vorratshaus 28 Konver-
senrefektorium 29 Konversenlatrine.

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