Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
12. und 13. Jahrgang.1992/1993
Seite: 35
(PDF, 46 MB)
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einflußreichen Kenzinger Familien. Drei gehörten vor, während oder nach ihrer Tätigkeit
zum Magistrat, so daß sie wohl das Vertrauen Wonnentals und vor allem der Stadt besaßen
. Damit waren auch der klösterliche Haushalt und die Wirtschaft unter städtischer Kontrolle
. Vermutlich konnten keinerlei Ein- und Ausgaben, Käufe und Verkäufe, Vermietungen,
Verpachtungen und Belehnungen ohne Kenntnis und Erlaubnis der Stadt Kenzingen getätigt
werden. Wie eng die Verknüpfung von klösterlichen und städtischen Belangen werden
konnte, zeigt ein Beispiel aus dem Jahr 1474. Damals vertrat der Schaffner Heintzmann
Klingenmeyger die Interessen Wonnentals vor dem Kenzinger Gericht, dessen Vorsitz sein
Bruder als Schultheiß führte.

Gute Beziehungen zur Stadt wirkten sich zweifellos positiv für ein Kloster aus, wobei vielfältige
Unterstützungen durch die Kommune möglich waren. In zahllosen Fällen besiegelte
Kenzingen klerikale Urkunden. Freundschaftlich, wenn auch nicht spannungsfrei, waren
zweifellos die Beziehungen zum Kloster Wonnental, denn die Vertretung klösterlicher Interessen
gewährleistete Einblicke in die Vermögensverhältnisse und Probleme des Klosters.
Besonders zu Ende des Mittelalters, als die Schaffnerstelle fest in bürgerlicher Hand war,
regelte Kenzingen wichtige Belange der Nonnen. 1487 vertrat die Stadt klösterliche Interessen
bei der Zolleinigung mit Endingen. 1493 kamen die Besitzer der Dorfes Riegel mit
Kenzingen über Weiderechte im Riegler Bann überein, wobei Kenzingen auch im Auftrag
Wonnentals verhandelte. Bisher entrichteten nämlich beide jeweils fünf Schilling Pfennig
für Weiderechte, was nun neu verhandelt wurde. Als Entscheid wurde festgehalten, daß
die Weiderechte für Stadt und Kloster gegen die jährliche Pauschale von 10 Schilling, wenn
auch lokal eingegrenzt, bestehen blieben. Als Gegenleistung gewähre Kenzingen den Riegler
Befreiung vom Zoll für auf dem Kenzinger Markt gekaufte Waren sowie vom städtischen
Durchfahrtszoll. Eine zusätzliche Klausel regelte die Gerichtsbarkeit bei Streitfällen
zwischen Bewohnern beider Orte. So profitierte Wönnental, ohne eigentlich Gegenleistungen
erbracht zu haben, vom Abkommen zwischen Riegel und Kenzingen.

Die Beziehungen zwischen den Wonnentaler Nonnen und den Kenzinger Bürgern und Bürgerinnen
bestanden auf mehreren Ebenen. Als Gegenleistung für zalreiche Schenkungen
widmeten sich die Klosterfrauen in besonderem Maße dem Seelenheil zahlreicher Kenzinger
. Der Große Reichtum in der Hand eines Klosters, die oft drückenden finanziellen Verschuldungen
einzelner gegenüber dem Kloster ließen Mißtrauen zwischen Bürgern und
Klosterinsassen aufkommen. Auch der Anspruch der Nonnen, möglichst Steuer- und zollfrei
am Kenzinger Marktgeschehen teilzunehmen, stieß bei den Stadtoberen auf Widerstand
. Letztendlich einigte man sich doch in der Mehrzahl der Streitfälle gütlich, wobei
die Klosterfrauen von guten Beziehungen zur Stadt und Bürgerschaft profitierten. Als
Gegenleistung geriet der gesamte Klosterhaushalt praktisch unter städtische Kontrolle.

Jürgen Treffeisen

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