Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
12. und 13. Jahrgang.1992/1993
Seite: 89
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8 Vgl. Helvetia Sacra, Abt. III: Die Orden mit Benediktinerregel. Bd. 3, 1. Teil: Die Zisterzienser
und Zisterzienserinnen in der Schweiz, redigiert von Cecile Sommer-Ramer und Patrick Braun.
1. Teil, Bern 1982, S. 176-245 (Hauterive) und 425-491 (Wettingen). Ferner:

Rudolf Pfister: Kirchengeschichte der Schweiz. Bd. 2: Von der Reformation bis zum zweiten Vill-
merger Krieg. Zürich 1974, S. 369 ff. zur Erneuerung der älteren Klöster (Hauterive, Wettingen,
St. Urban u.a.).

Edgar Krausen: Die Zisterzienser des deutschen Sprach- und Kulturraumes im Zeitalter des Barock
und der Aufklärung, in: Die Zisterzienser (wie Anm. 7) S. 267-284.

9 Vgl. Kaspar Elm, Peter Feige: Reformen und Kongregationsbildungen der Zisterzienser in Spätmittelalter
und früher Neuzeit, in: Die Zisterzienser (wie Anm. 7) S. 243-254, hier S. 253.

10 Vgl. Die Regel des heiligen Benedictus, neu übertragen von P. Franz Faessler, Kapitel 58, in: Die
großen Ordensregeln, hrg. von Hans Urs von Balthasar. Zürich, Köln 21961, S. 244-246.

11 Wonnental liegt in der Luftlinie etwa 10 km von Tennenbach entfernt. Zum besseren Verständnis
der zahllosen Gänge Burgers seien hier einige weitere Entfernungen zusammengestellt (in km, Luftlinie
): Von Wonnental nach Kenzingen (0,5), Endingen (7), Breisach und Freiburg (jeweils 22),
Offenburg (33), Geroldseck (18), Wolfach i.K. (35), Waldkirch (18).

12 Auf seinen Reisen durch Deutschland, Frankreich und Österreich begegnet Burger immer wieder
Angehörigen deutscher Klöster, in Judenburg/Steiermark zwei Nonnen aus Friedenweiler.

13 Wie ein roter Faden zieht sich dieses Wort durch die Aufzeichnungen Burgers, oft im Sinne von
'gut essen, trinken und schlafen können', hier im Sinne von 'verstehen'. Die meisten der zahlreichen
Fremdworte, die Burger verwendet, sind aus dem Lateinischen, nur wenige aus dem Französischen
entlehnt.

14 Seit 1522 war Solothurn Sitz des französischen Botschafters in der Schweiz. Da dieser wiederholt
auch Klöster besuchte, bot sich Abt Adam schon bald eine Gelegenheit, die Bitte Burgers vorzutragen
.

15 Vgl. Das Tennenbacher Güterbuch (1317-1341), bearb. von Max Weber u.a. Stuttgart 1969 (Veröffentlichungen
der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe A
Quellen, 19), Einleitung S. XV.

16 Vgl. Friedrich Wielandt: Münzen, Gewichte und Maße bis 1800, in: Hermann Aubin, Wolfgang
Zorn Hrg.: Handbuch der deutschen Wirtschafts- und Sozialgeschichte Bd. I (1971) S. 658-678,
zu von Burger genannten Münzen S. 667.

Eine Vorstellung vom Wert mancher Güter mögen die im Anhang zusammengestellten, dem »Rais-
büechlin« entnommenen Preise vermitteln.

17 Vgl. Herbert Langer: Kulturgeschichte des 30jährigen Krieges. Stuttgart 1978. Die Abbildungen
93-96 und 100 f., nach Radierungen von H. U. Franck, einem Zeitgenossen Burgers, veranschaulichen
Greuel des Krieges.

18 Nach Lutz (wie Anm. 4) Karte S. 422 f. verlor das Oberrheingebiet im Dreißigjährigen Krieg etwa
33-66% seiner Bevölkerung. Das Handbuch der europäischen Wirtschafts- und Sozialgeschichte
(wie Anm. 4) S. 828 schätzt die Bevölkerung Deutschlands 1618 auf 16, 1650 auf nur noch 10
Millionen Einwohner. Zu den Plagen Krieg, Hunger und Seuchen vgl. Europäische Wirtschaftsgeschichte
(wie Anm. 4) S. 44 ff.

19 Konvers- und Laienbrüder und -Schwestern legten keine Gelübde ab, haben sich aber - wie die
hier genannte Maria - jahrhundertelang unter Aufbietung aller Kräfte für den Konvent eingesetzt.

20 Der Eintritt in einen Konvent wurde von einer als angemessen geltenden, an das Kloster fallenden
Mitgift abhängig gemacht; darüber hinaus standen Mönchen und Nonnen oft Erträgnisse aus einem
Leibgeding zur persönlichen Verfügung. Vgl. Maren Kuhn-Rehfus: Zisterzienserinnen in
Deutschland, in: Die Zisterzienser (wie Anm. 7) S. 125-147, hier S. 135.

21 Vgl. Die Zisterzienser (wie Anm. 7) Katalogteil I 8, S. 635 f.

22 Die badischen Markgrafen hatten nach ihrem Übertritt zur Reformation das Zisterzienserinnenkloster
Lichtenthai als Familienstiftung und -grablege geschont.

23 Als Burger sich bei Rodungsarbeiten in Tennenbach einmal mit der Axt das Bein schwer verletzt
(611 f.), sieht er sich wieder als Opfer einer Hexe. Zum Hexenwahn vgl. Langer (wie Anm. 17)
S. 56-60, vor allem aber das bahnbrechende, 1631 erschienene Werk des 1635 verstorbenen Friedrich
von Spee: Cautio Criminalis oder Rechtliche Bedenken wegen der Hexenprozesse. Übersetzung
aus dem Lateinischen und Einleitung von Joachim-Friedrich Ritter. Weimar 1939, Nachdruck
München (dtv-Taschenbuch) 1982.

24 Es wird nicht deutlich, woher Burger die Geldmittel nahm, die er wiederholt zugunsten von Kloster
und Konvent Wonnental einsetzte; möglicherweise stand auch ihm ein Leibgedinge oder Ähnliches
zur Verfügung; vgl. Anm. 20.

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