Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
12. und 13. Jahrgang.1992/1993
Seite: 143
(PDF, 46 MB)
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Wie andernorts bereits ausführlich beschrieben, erlebte Wonnental in der langen Ära Maria
Cäcilia Schaals einen letzten großen Aufschwung. 6 Neben erheblichen Investitionen
bei der Sanierung der Klostergebäude, erfolgte zweifellos auch eine umfassende Renovation
der Eigengütergrenzen des verstreuten Grundbesitzes. Eine Serie recht kunstvoll be-
hauener Grenzsteine erhielt im Todesjahr Maria Cäcilias ein im bombacher Bann liegender
Klosterwalddistrikt. Ein erstes wonnentaler Grenzdenkmal aus der Amtszeit der drittletzten
Äbtissin Maria Rosa Catharina von Stopp (1752-1782), fand sich auf den ehemals won-
nentalischen Gütern in Amoltern (6,36 ha). 7 Der abgebildete Stein aus dem zweiten
Amtsjahr Maria Rosas, ist eines der wenigen, heute dort noch vorhandenen klösterlichen
Flurdenkmale. Aus den letzten Amtsjahren dieser Äbtissin, fand sich noch im sogenannten
»Johanniterwald« ein Stein aus dem Jahr 1777 in nüchterner, aber akkurater Machart.
Zu jener Zeit hatte in diesem, noch heute bestehenden Forst neben dem Stift Wonnental
und der Johanniter-Subkommende, auch schon die Stadt Kenzingen Besitz.

Die jüngsten und wohl auch zuletzt angefertigten Grenzzeichen des Gotteshauses Wonnental
tragen die Jahreszahl 1800. Zwei vermutlich dem engeren Klosterbezirk entstammende
Exemplare, schmücken heute integriert in die Fassade, die Westseite des Gebäudekomplexes
»Wonnental«. Trotzig und solide eingemauert, erinnern sie uns an die letzen
Jahre einer langen Klostertradition. Bereits zu dieser Zeit, als der Krummstab noch die
geistliche Würde der letzten Äbtissin Maria Benedicta II betonte, war das Ende Wonnentals
nicht mehr aufzuhalten. Die Diktatur Napoleon Bonapartes transferierte die aus der
französischen Revolution hervorgegangene Zerschlagung kirchlicher Machtstrukturen auch
auf's rechte Rheinufer. Der badische Vasallenstaat des Korsen leitete entsprechende Maßnahmen
bereits in den Organisationsedikten von 1803 ein. Sämtlicher Klosterbesitz wurde
konfisziert, dann privatisiert, kommunalisiert, oder aber wie in Kenzingen teilweise geschehen
, dem Großherzoglichen Domänenärar zugeführt. An den Grenzen dieser aus Klosterbesitz
hervorgegangenen neuen Staatsgüter beließ man es i.d.R. bei der althergebrachten
Symbolik. Bei Veränderungen nach 1806, erhielten die Grenzzeichen der ehemaligen Klostergüter
selbstverständlich das (badische) Wappenbild der neuen Ordnung. Abschließend
sei aus gutem Grund noch bemerkt, daß Grenzaltertümer wie sie oben beschrieben wurden
, Kulturdenkmale im Sinne des Denkmalschutzrechts darstellen. In den übewiegenden
Fällen sind diese steinernen Zeugen vergangener Zeiten nach wie vor Grenzzeichen und
dürfen keinesfalls entfernt werden. Im Falle ihrer Entwidmung als Grenzzeichen, lebt der
Anspruch des ursprünglichen Steineigentümers, bzw. seines Rechtsnachfolgers auf; somit
ist die Wegnahme eines umliegenden Steines auch ein Eigentumsdelikt.

Reinhold Hämmerle

Anmerkungen/Quellenbelege:

1 Hermann Schmid, Die Säkularisation und Industriealisierung des Frauenstifts Wonenntal im Breisgau
1806-1813, in: ZGO 127 (1979), S. 350.

2 GLA 229/77604.

3 Ursprünglich markierten besonders gekennzeichnete Bäume oder Pfähle (Lochen) die äußerste Ausdehnung
eines Rechtsbezirks, sofern dies nicht durch Wasserläufe oder Wasserscheiden festgelegt
war. Da hölzerne Grenzzeichen jedoch der Vergänglichkeit alles organischen unterlagen, wurden
etwa seit dem 13. Jahrhundert den Lochen steinerne Markierungen beigegeben. Dies geschah durch
Meißelzeichen (i.d.R. Kreuze) in Felsfindlingen oder grob behauenen Steinen in der unmittelbaren
Nähe des eigentlichen Grenzpunktes.

4 Viel wissenswertes entnimmt man Pfarrer Kürzels »Die Kürnhalde - Herrschaft, Kloster u. Bad,
in: Schauinsland 6 (1879), S. 49 ff.

5 GLA Abt. H - Gemarkungspläne Bleichheim Nr. 1; Kenzingen Nr. 6a.

6 Engelbert Krebs, Stift Wonnentals letzte Jahre und Ende, in: Schauinsland 39 (1912), S. 40 ff.

7 Beschreibung siehe GLA 229/2309.

Bildnachweis:

Fotos Abb. 1 bis 8: Verfasser

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