http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1997-17/0081
Eher unwahrscheinlich ist die Durchführung eines umfangreichen Flurbereinigungsverfahrens
in den bisher noch nicht davon betroffenen Flächen, da die Kosten in diesem für den Rebanbau
nur teilweise geeigneten Gebiet in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen dürften.
Eine landwirtschaftliche Nutzung ist immer mit Störungen der Tier- und Pflanzenarten verbunden
. An solche meist regelmäßigen Störungen sind diese Arten jedoch angepaßt, manchmal
- wie im Falle einer Mahd, Bodenbearbeitung usw. - sogar darauf angewiesen. Zu einem
Gefährdungsfaktor werden solche Störungen allerdings dann, wenn sie entweder sehr häufig
erfolgen oder aber besonders gravierend sind. Letzteres ist oft bei Freizeitnutzungen der Fall,
etwa bei langen und lauten sommerlichen Gartenfesten. Dadurch können u.a. brütende Vogelarten
nachhaltig gestört oder vertrieben werden.
Was kann zum Schutz und zur Erhaltung des Gebiets getan werden?
Solange die kleinräumige, differenzierte landwirtschaftliche Nutzung aufrechterhalten wird,
ist die Erhaltung des Gebiets weitgehend gewährleistet. Dies ist aber für die Zukunft keinesfalls
gesichert. Schon heute dienen manche Kulturen, wie z.B. die Obstwiesen, mehr dem
Hobby als landwirtschaftlicher Nutzung; letztere ist vor allem in den für den Rebanbau wenig
geeigneten Lagen nicht mehr rentabel und wird zunehmend aufgegeben.
Insbesondere gilt dies für das Grünland, da von den Bewirtschaftern kaum mehr Vieh (allenfalls
„Kleinvieh") gehalten wird. Die Flächen fallen brach oder werden in andere Nutzungen
überführt. Einige der für den Naturschutz wertvollsten, mageren Grünlandflächen werden von
engagierten Naturschützern gepflegt. In der Regel wird diese Pflege von privaten Naturschutzverbänden
mit finanzieller Unterstützung der staatlichen Naturschutzverwaltung durchgeführt
. Ohne eine solche Pflege könnte auch ein botanisches Spitzengebiet wie das Naturdenkmal
„Burgacker" nicht erhalten werden.
Um negative Entwicklungen wie z.B. nicht mit der Landwirtschaft zusammenhängende Baumaßnahmen
(Freizeithütten u.ä.) und die zunehmende, störende Freizeitnutzung zu unterbinden
, sollte das Gebiet großflächig als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Pläne
hierfür liegen beim Landratsamt bereits vor. Vielleicht kann dieser Aufsatz mit dazu beitragen
, dieses Anliegen voranzubringen.
Für den Naturschutz besonders wichtige Gebiete können als Naturschutzgebiet bzw. flächen-
haftes Naturdenkmal ausgewiesen werden. Für das wichtigste Gebiet ist dies ja 1982 bereits
geschehen: das flächenhafte Naturdenkmal „Burgacker". Da sich in der Umgebung dieses Gebiets
weitere schützenswerte Flächen befinden bzw. inzwischen entwickelt haben, wird eine
Erweiterung des Schutzgebiets empfohlen. Eine weitere besonders schutzwürdige Fläche in
Form einer Magerwiese (mit Orchideen etc.) findet sich nicht weit entfernt im Gewann „Jo-
stel". Auch hier wäre die Ausweisung eines Naturdenkmals zu erwägen. Optimal wäre es,
wenn eine Verbindung zwischen den Magerrasen im "Burgacker" und der Magerwiese im
„Jostel" in Form von weiteren Wiesen oder sonstigen naturnahen Flächen geschaffen werden
könnte - also ein sogenannter Biotopverbund. Hierbei sollte angestrebt werden, mit den Bewirtschaftern
Pflege- oder Extensivierungsverträge abzuschließen (Vertragsnaturschutz).
Aus ökologischer Sicht anzustreben ist ein ausgewogenes Verhältnis von intensiver bewirtschafteten
, extensiv genutzten und brachliegenden Flächen.
Dies garantiert eine große Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten und ein Fortbestehen der in dem
betrachteten Gebiet (noch) bestehenden Harmonie zwischen Kultur und Natur.
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