Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
21., 22. und 23. Jahrgang.2001-2003
Seite: 110
(PDF, 49 MB)
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machen zue laßen'04'". Stattdessen wolle man bei der vorderösterreichischen Regierung und
Kammer in Freiburg gebührend anfragen, ob die Brücken nicht aus herrschaftlichen (statt städtischen
) Steuermitteln erstellt werden könnten. Über das weitere Prozedere zwischen Stadt und
vorderösterreichischer Regierung in dieser Angelegenheit sind für den hier untersuchten Zeitraum
aus den Ratsprotokollen keine weiteren Informationen zu gewinnen.

War damit die Reparatur der im Dreißigjährigen Krieg beschädigten Stadttore anscheinend
abgeschlossen, galt das für die Stadtmauer offensichtlich nicht. Denn nach Wiederherstellung
der beiden Tortürme erneuerte der Rat aus Zoll- und Überwachungserwägungen sein schon
einmal 1663 ausgesprochenes, strenges und mit einer Strafandrohung von 10 Kronen bewehrtes
Verbot, die Stadt anders als durch die beiden Tore zu betreten oder zu verlassen - etwa, so
hatte es sich anscheinend eingebürgert, über die Elz „ahn ohngewohnlichen orthen"'05. Damit
waren wohl solche Stellen gemeint, an denen die Stadtmauer trotz der oben erwähnten Reparaturmaßnahmen
bei der Herrschaftsmühle noch Breschen von den verschiedenen Belagerungen
des Krieges und der Zerstörung von 1638 aufwies.

Bereits einige Jahre zuvor hatte der mit besonderem Satzbrief privilegiert in der Stadt verbürgerte
, gewesene Amtmann Christoph Pabst von Staffelfelden diesen Bauzustand offenbar ausgenutzt
und sich herausgenommen, für sich einen privaten Ausgang aus der Stadt zu installieren
. Daher erging im April 1664 an ihn der gemessene Ratsbefehl, dass er „den schnell Steeg
[zur Abkürzung des Wegs aus der und in die Stadt] hinder seiner behaußung [vermutlich an
der Kleinen Eitz] hinweckh thun, oder £V[in] E.fhrsamer] rath solichen Selbsten auff sein,
Babsten, Costen hin abbrechen laßen werde "'0b. Vor dem Hintergrund dieser Nachricht findet
der Gewannname "Schnellbruck"107 eine mögliche Erklärung. Denkbar wäre, dass im Bereich
des späteren Schwabentors seit der Beschießung durch Bernhard von Weimar im Jahr 1638
eine größere Bresche in der Stadtmauer klaffte und dort eine Brücke über die Kleine Elz errichtet
worden war, um den Bewohnern der Oberstadt statt des umständlichen Wegs durch eines
der beiden Stadttore einen schnelleren Zugang zu ihren östlich der Stadt gelegenen Feldern zu
ermöglichen. Im Unterschied zum Amtmann Pabst von Staffelfelden wurde übrigens dem
Ratsherrn Baltzer [Balthasar] Bader anscheinend ein „privater" Ausgang aus der Stadt zugestanden
. Denn zusammen mit der Erlaubnis, „die Eingefallene mauren gegen dem kleinen
wüehrlin [Wuhre, Wehr], wie sye von allters gewesen, wegen ahnlauffendten Eitzwassers zu
seiner Behausung defension [zu seines Hauses Schutz] reparirn zue laßen ", wurde Bader vom
Rat zugestanden, in diese Mauer ein „thürlin " einzufügen, jedoch mit der Einschränkung, dass
er dieses, sollte es „künfftig der herrschafft oder Statt mißfallig" sein, „auff begeren widerumb
abschaffen solle"m.

Von geradezu strategischer Bedeutung für das Wiederaufkommen der Stadt war die Wiederbelebung
der Rolle Kenzingens als Markt- und Handelsplatz. 1668 verfügte die nach dem Verlust
der elsässischen Gebiete im Westfälischen Frieden von Ensisheim nach Freiburg verlegte
vorderösterreichische Regierung, dass „zue mehrung des vmbgellts [eine unter anderem in den
Wirtshäusern auf Getränke erhobene Verbrauchssteuer], auch Einführung allhiesigen wochen
marckhts auff Jeden Zynnstat" [Dienstag], der herrschaftliche „Pfundt Zoll" für diesen Tag
ausgesetzt wurde. Parallel dazu beschlossen Schultheiß, Bürgermeister und Räte, dem daniederliegenden
Kenzinger Wochenmarkt „zue mehrerer Einpflantzung" ihrerseits durch Erlass
des Stadt- oder Brückenzolls für auswärtige Anbieter - darunter sind ausdrücklich solche aus
Freiburg erwähnt -, durch Anheizen des „ordinaribaads" und durch offenes Patent an alle
benachbarten Städte und Marktflecken größere Bekanntheit und Attraktivität zu verschaffen"".

Auch die Kenzinger Jahrmärkte1" scheinen in jener Zeit wieder aufgekommen zu sein. So ist
im Ratsprotokoll vom 24. April 1668 der „gestrige Jahrmarckh[t]" erwähnt, und am Laurentiustag
(8. August) desselben Jahres wurde im Rat beschlossen, da die von der Regierung bis
auf andere Entscheidung zugesagte Zollfreiheit nicht nur für die Wochenmarkts- sondern auch

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