http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2003-21-23/0189
Bei Totschlag musste der Täter im Mittelalter als Sühneleistung weltliche und kirchliche Buße entrichten.
Das Sühneverfahren, es enthielt neben der Errichtung eines Sühnekreuzes auch Geldleistungen an die
Hinterbliebenen des Opfers, Wallfahrten, Stiftung von Seelenmessen usw., diente zur Wiedergutmachung
der Tat und zur Sicherstellung des Seelenfriedens des Erschlagenen (Bombach Nr. 2).
Das Kriegerdenkmal zu Bombach zeigt eine sitzende, mit Tuch behangene und einen Palmzweig haltende
Gestalt. Diese Relieffigur (Todesengel) ist Sinnbild für das Martyrium der gefallenen Soldaten und gleichzeitig
auch für den göttlichen Beistand in deren Sterbestunde (Bombach Nr. 8).
187
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2003-21-23/0189