Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
24. und 25. Jahrgang.2004/2005
Seite: 111
(PDF, 30 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2005-24-25/0113
gegründet und per Radio bekanntgegeben: Für drei freiwillige Arbeiter in deutschen Fabriken
sollte ein französischer Kriegsgefangener die Freiheit erhalten. Schon am 11. August 1942 konnte
Laval den ersten Zug mit „releves" (freiwilligen Arbeitern für Deutschland) abschicken, aber
bis Ende 1942 hatten sich nur 240 000 „releves", weitaus weniger als erwartet, freiwillig
gemeldet. Außerdem löste Deutschland sein Versprechen nicht ein und entließ weniger Kriegsgefangene
als zugesagt waren.

Jetzt führten deutsche und französische Behörden eine allgemeine Erfassung der französischen
Arbeiter durch und erhöhten die Zahl verfügbarer Arbeitskräfte durch Schließung von
unrentablen französischen Betrieben. In der besetzten französischen Zone führte ein Erlass
Sauckels das Verfahren der Zwangsarbeit ein, und unmittelbar danach verfuhr Laval ebenso für
das von Vichy regierte südliche Frankreich, das die Deutschen am 11. November 1942
schließlich ebenfalls besetzten.

Ab dem 1. Februar 1943 konnten nun Arbeiter in Frankreich durch Behörden der Präfektur
erfasst und im Sonderzug nach Deutschland verfrachtet werden. Dieser Beschluss betraf alle
Frauen (18 bis 45 Jahre) ohne Kinder und alle Männer (16 bis 60 Jahre). Schließlich wurde am
16. Februar 1943 das Gesetz zum STO erlassen: Nun konnten alle jungen Leute zwischen 20
und 22 Jahren zwangsweise nach Deutschland geschickt werden. Im Juni 1943 forderte Sau-
ckel 220 000 Männer, im August 500 000 und später sogar 1 000 000.
Im Laufe des Krieges hat Frankreich die meisten Arbeitskräfte für die Wirtschaft des „Dritten
Reiches" gestellt: 400 000 freiwillige Arbeiter, 650 000 durch das Programm STO zwangsverpflichtete
und nahezu 1 000 000 Kriegsgefangene. Dazu kam noch eine Million Leute, die
in französischen Unternehmen angestellt waren, welche ausschließlich für Deutschland produzierten
. Das machte insgesamt rund drei Millionen Menschen.

Die zum Arbeitseinsatz in Deutschland Zwangsverpflichteten wurden nach der Befreiung
Frankreichs als „zur Arbeit Deportierte (deporte de travail)" anerkannt. STO hat viele junge
Leute dazu getrieben, sich dem Widerstand anzuschließen. Andere schlössen sich aber auch der
Miliz des Vichy-Regimes an oder der LVF (Legion des Volontaires Francais, freiwillige französische
Legion), die 1941 gegründet worden war, um gegen den Bolschewismus zu kämpfen.268
Sauckel wurde vom Internationalen Militärgerichtshof Nürnberg zum Tode verurteilt und 1946
hingerichtet.

9 Fremdarbeiter, Zivilarbeiter - Bezeichnung und Status

Generell wurden Arbeiter aus anderen Ländern im Deutschen Reich meist „Zivilarbeiter"
genannt. Dieser Begriff umfasste jedoch unterschiedliche Kategorien von Arbeitern, deren Status
und offizielle Bezeichnung sich klar unterschieden:

Als „Fremdarbeiter" erhielt Jose Cabanis nicht nur bescheidene 54 Rpfg. (Reichspfennig) in
der Stunde als Lohn, er war auch, wie alle ausländischen Arbeiter, gegen Krankheit und Unfall
versichert. Fremdarbeiter aus Frankreich erfreuten sich darüber hinaus einer gewissen Freiheit,
verglichen mit Zivilarbeitern anderer Länder: Sie hatten Samstag und Sonntag Ausgang und
wurden nicht so streng bewacht wie Gefangene oder Ostarbeiter.

„Ostarbeiter sind Angehörige nichtdeutscher Volkszugehörigkeit, die im Reichskommissariat
Ukraine, Generalkommissariat Weissruthenien oder in Gebieten, die östlich an diese Gebiete
und an die früheren Freistaaten Lettland und Estland angrenzen, erfaßt und nach der Besetzung
durch die Deutsche Wehrmacht in das Deutsche Reich gebracht und hier eingesetzt sind."2''9 Für
sie galten strengere Bedingungen und Einschränkungen. So konnten sie zum Beispiel nicht frei
korrespondieren, sondern durften ab dem 15. November 1942 „für den Nachrichtenaustausch

http://hsgm.free.fr/sto.htm

Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Karlsruhe, Karlsruhe 28.2.1943. Gemeindearchiv Teningen,
Verwaltungssachen, Spezialia, IX Militär- und Kriegssachen, Akten G, Hefte 702.

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