Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
28. und 29. Jahrgang.2008/2009
Seite: 89
(PDF, 48 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2009-28-29/0091
Vgl. das Schreiben Wilds vom 15.6.1821, EAF, Fase. 12640.

Ebd., Schreiben des Großherzoglich Badischen Hofgerichts vom 16.6.1828, die Eingabe des Advokaten
Bekk in Sachen des Georg Brüchle in Riegel gegen die Stadt Kenzingen betreffend.

Schreiben Arnolds an das Kreisdirektorium vom 24.9.1823.

Grundlegend für den Zeitraum zwischen 1880 und 1950 ist folgendes Schriftgut: EAF, Akten des
Finanzkammerguts, Kenzingen, Fase. 12641-12642, sowie ebd., Akten des Erzbischöflichen Bauamts,
Kenzingen, Fase. 773-778.

EAF, Fase. 12640.

Seit der deutschen Reichsgründung (1871) hatte sich der Wohlstand der badischen Gemeinden sichtlich
verbessert. In Kenzingen gab es einen ansehnlichen Fonds für die Unterhaltung der Kirche. Darüber
hinaus waren die Stadt und das Erzbischöfliche Bauamt in Freiburg gleichermaßen daran interessiert,
einer angemessenen Denkmalpflege Rechnung zu tragen. Aus einem Bericht der sogenannten Stiftungskommission
an das Erzbischöfliche Bauamt vom 8.5.1884 geht hervor, dass sich der Kenzinger
Gemeinderat erklärt habe, „sofort 10 000 MfarkJ in bar zum Ausbau der beiden Thurmhelme [zu] stellen
, wenn die Ausführung der Arbeit von dem Kirchenbaufonds übernommen werde". Gleichzeitig
erfahren wir, dass das Vermögen des Kirchenfonds auf über 30 000 Reichsmark angewachsen war,
sodass die Meinung vertreten wurde, daraus nicht nur einen Zuschuss von 3000 M, sondern einen in
Höhe von 6000 M beziehen zu können, zumal die Gemeinde schon jahrelang die sogenannten „Sterbegeläute
-Gelder" in diesen Fonds einfließen lasse!

Grundlegend für ihn, obwohl Kenzingen nicht erwähnt ist, die umfassende Monografie von Werner
Wolf-Holzäpfel, Der Architekt Max Meckel (1847-1910). Studien zur Architektur und zum Kirchenbau
des Historismus in Deutschland, Lindenberg 2000.

Hinweise auf das bisher nicht aufgefundene Arnoldsche Projekt werden nicht gegeben.

Hierüber im Einzelnen zu berichten, bedarf eines eigenen Beitrags, der sich zum Ziel setzt, das überlieferte
Schriftgut akribisch auszuwerten und an dem eventuell noch vorhandenen Planmaterial zu überprüfen
. Nach Aktenlage dürfte es so gewesen sein, dass Jeblinger Meckels Entwurf mit geringfügigen
Änderungen ausgeführt hat. Erhellende Hinweise zur Kirchenrenovierung und der Erneuerung der
Türme bieten dessen zum Teil in Abschriften vorliegende Bauamtsberichte aus den Jahren 1897 und
1899.

In seinem Bauamtsbericht vom 14.12.1898 (EAF, Fase. 12641) äußert sich Meckel selbstkritisch zu den
bedenklichen Turmfundamenten und wirft die Frage auf, ob man sich nicht besser mit der Instandsetzung
der (Arnoldschen) Turmaufsätze begnügen sollte. Die freilich sind in Fachwerk erbaut und insofern
zu erneuern, als sie seines Erachtens „die Ursache der Zerstörung von oben sind" - vermutlich
bedingt durch Feuchtigkeit. Sie einfach abzunehmen, „gehe auch nicht", einmal nicht aus gestalterischen
Gründen, zum anderen nicht, weil sich in dieser Höhe der Glockenstuhl befinde. „Es war uns
daher der Weg zum Ausbau der Türme von selbst gegeben ...". Während sich Meckel ausdrücklich zur
Gotik bekennt, verunglimpft er den Barock. Er verachtet das „im vorigen Jahrhundert durch den
Barockausbau verunzierte Langhaus " und orientiert sich bei seiner Planung an „ dem schönen gothi-
schen Chorbau ". Es sind dies die begründeten Ansätze der unter Jeblinger ausgeführten Erneuerung.
Dass Arnold den oberen Teil seiner Türme in Fachwerk ausgeführt hatte, entsprach durchaus den
Gepflogenheiten seiner armutsvollen Zeit und trug nicht zuletzt in statischer Hinsicht seiner Planung
Rechnung.

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