Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
30. und 31. Jahrgang.2010/2011
Seite: 84
(PDF, 63 MB)
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ermüdlich und lobenswert dem Bau vorstand"15, mit den Planlegungen und den Vorarbeiten zum
Bau. Entworfen wurde der Klosterbau von einem erfahrenen Architekten der Tiroler Franziskanerprovinz
: Pater Rufin Laxner, 1656 auch zum Provinzial gewählt, hatte rund 40 Jahre lang
einen maßgeblichen Einfluss auf das Bauwesen der Ordensprovinz. Er entwarf für Kenzingen
eine einschiffige, tonnengewölbte Klosterkirche mit gerade geschlossenem Chor, das Kloster
wurde dreiflügelig um einen quadratischen Innenhof angelegt. Diese Konzeption wurde mehrfach
umgesetzt, unter anderem in Horb und Waldsee. 1657 steckte Pater Rufin Laxner den Ken-
zinger Bauplatz ab, legte den Grundstein zum Kloster und ließ Baumaterial herbeischaffen. Vom
Klosterneubau Waldsee holt er nach dessen Fertigstellung bauverständige Laienbrüder nach
Kenzingen16. Es hatte sich ein Trupp handwerklich ausgebildeter Ordensleute herangebildet, die
von Baustelle zu Baustelle zogen und die Inanspruchnahme fremder - und daher teurer - Hilfe
überflüssig machten. So wurden sie zu einem „Faktor der Traditionsbildung" und ermöglichten
außerdem eine ständige Verbesserung des einmal gefundenen Modells17. Sie bilden außerdem
ein weiteres Beispiel für die starke Vernetzung und den regen Austausch innerhalb der Tiroler
Ordensprovinz.

Die Arbeiten schritten rasch voran: Schon 1658 konnten die Patres das erste Mal das neue Klostergebäude
beziehen, ein Jahr darauf wurde schließlich vom Abt des Klosters Ettenheim der
Grundstein für die Kirche gelegt18. Neben anderen „ Orten und Personen " werden vor allem
das Kloster Ettenheim, die Stadt Kenzingen und eine gewisse Sybilla von Winkelhofen als Wohltäter
für den Klosterneubau genannt. Sie unterstützten das Bauvorhaben durch Fuhrdienste, Geld
oder andere Hilfe und trugen somit ihren Teil zu der raschen Fertigstellung bei19. Im Jahr 1662
konnte die Kirche eingeweiht werden. Ein Jahr zuvor war die Kenzinger Niederlassung bereits
zu einem eigenständigen Konvent erhoben worden20.

Lebensunterhalt und wirtschaftliche Existenzgrundlage

Der Franziskaner-Orden ist ein Bettelorden und als solcher strikter Armut verpflichtet. So fordert
die Regel die gänzliche Veräußerung des persönlichen Eigentums und seine Zuwendung an Bedürftige
. Darüber hinaus ist aber auch jeder Erwerb oder jede Inanspruchnahme von Grundeigentum
strikt verboten. Im 6. Kapitel der endgültigen Fassung der Regel wird diese Vorschrift
sogar so formuliert, dass sie sich auf jegliche Art von Gütern bezieht und also generelle Eigen-
tumslosigkeit kategorisch vorschreibt21.

In der Praxis war diese umfassende Einschränkung kaum umzusetzen22. So wurde das Verbot,
Geld zu besitzen, in dem Sinne ausgelegt, dass es nicht im Kloster verwahrt werden durfte, sondern
von einer außenstehenden Person verwaltet wurde. Geldalmosen, entweder frei verschenkt
oder als Gegenleistung für Predigten oder andere Dienste, blieben so lange in vollem Besitz des
Spenders, bis sie für die Bedürfnisse des Klosters aufgebraucht waren. Um Geld zu betteln, war
untersagt, stattdessen sollten Nahrungsmittel für den unmittelbaren Gebrauch gesammelt werden.
Vorräte durften nur mit besonderer Erlaubnis angelegt werden23. Wenn also auch die strikte Ei-
gentumslosigkeit nicht vollkommen umgesetzt wurde, führten die Franziskaner doch kein üppiges
Leben. Eine „Faßion oder Designation und Extracten über die Realitäten, Samlungen
und Allmosen von dem Franciskaner-Convent zu Kenzingen im Breysgau der Reformierten Ty-
roler Provintz " listet den Umfang und die Art der Einkünfte des Kenzinger Konvents der Jahre
1767 bis 1771 auf24. Der damalige Guardian berichtete in seinem Schreiben an die „hochlöbl.
[...] Regierung zu Freiburg": Da unser hl. Regel gemäß dieser Convent an gewissen Stiftungen,
liegenden Gütern oder Capitalien nichts besitzt, bestehet der ganze Unterhalt noch immer theils
in durch geistl. Dienste anverdienten oder ersammelten oder von da und dort freywillig einge-

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