Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
30. und 31. Jahrgang.2010/2011
Seite: 136
(PDF, 63 MB)
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ins Auge gefasst, doch blieb es beim Entwurf. Handelte es sich dabei um ein realistisches Projekt,
so war es „freien" Architekten, sofern sie sich mit keiner konkreten Ausgangslage auseinanderzusetzen
hatten, anheim gestellt, in spektakulären Idealentwürfen ihre Anschauungen zum Kirchenbau
darzulegen. Wer da unter dem Gesichtspunkt des schöngeistigen Ideals mit wahrlich
kunstgeschichtlich überzeugenden Beispielen aufwartete, war Friedrich Arnold, der von 1811
bis 1815 als Professor für Baukunst an der Freiburger Universität wirkte und beseelt war, seinen
Schülern mittels derartiger Pläne die Geheimnisse erhabener Architektur zu erschließen. Für ihn
war der Kirchenbau von übergeordneter Bedeutung und Teil „höherer bürgerlicher Baukunst".
Was Arnold dann realiter an Kirchen baute, war im Gegensatz zu seinen hochgesteckten Idealen
denkbar einfach und bescheiden. Aber selbst diese aus der Not entstandenen Kirchen sollten
sich für die jeweiligen Gemeinden als ein Geschenk des Himmels erweisen. In Kenzingen übrigens
ist uns der Name Friedrich Arnold vom Wiederaufbau der Stadt nach dem katastrophalen
Brand im Jahre 1814 in bester Erinnerung12.

III.

So eingeschränkt ein ambitionierter Architekt wie Friedrich Arnold in seiner künstlerischen Entfaltung
war, teilte er dieses Los mit nahzu all seinen Kollegen, denen angesichts fehlender Finanzierungsmittel
außerordentliche Bauaufträge versagt blieben. Was schließlich im Land an
Kirchen gebaut wurde, war schlicht und einfach, für das katholische Gemüt oft zu nüchtern, zu
evangelisch. Die von Friedrich Weinbrenner - und auch Christoph Arnold - ausgebildeten Architekten
, die nach und nach als Bezirksbaumeister eine verantwortungsvolle Anstellung bei
den regionalen Bauämtern finden sollten, hatten es nicht einmal leicht, mit ihren gutgemeinten
simplen Projekten zu reüssieren. Begeisterungsstürme entfachten die von ihnen ausgearbeiteten
Pläne nicht unbedingt, obwohl sich die jeweiligen Pfarrgemeinden in Demut übten und dankbar
waren, wenn überhaupt gebaut wurde. Bestrebt, deren Wünschen zu entsprechen, verteuerten
sich die Kostenvoranschläge, um dann von den zuständigen Ministerien als unbezahlbar moniert
zu werden. Das hatte zur Folge, dass ein Projekt abgeändert - „modifiziert" - werden musste,
wobei sich unversehns konstruktive Unachtsamkeiten einschleichen konnten. Vorteilhafter war
es dann schon, gleich ein neues, wohlfeileres Projekt auszuarbeiten, das dem behördlichen Verdikt
des Sparsamkeitsgebots Rechnung trug. So freilich wurden auf Kosten des „Erbaulichen"
Bauwerke erstellt, die sich im Verzicht auf jeglichen Bauschmuck in einer geradezu rohen Formensprache
präsentieren mussten.

Zurückzuführen war diese Nüchternheit des kirchlichen Erscheinungsbildes, die sich im Vergleich
mit dem schwelgerischen Barock erst recht als Ernüchterung ausnahm, durch den politisch
eingeschränkten Einfluss der Kirche als Bauherrin. Seit der Säkularisation war sie staatlich organisiert
und wurde durch eine katholische, beziehungsweise evangelische Sektion im Innenministerium
verwaltet. Jedwedes von den Kreisdirektorien gutgeheißene Bauvorhaben wurde
dort auf seine Zweckmäßigkeit, auf seine Funktion und vor allem das Ausmaß der anteiligen
Baukosten hin überprüft und musste, um letztlich vom Finanzministerium genehmigt werden
zu können, auch die Zustimmung der (Ober-)Baudirektion erhalten, die administrativ der Finanzbehörde
zugeteilt war. „Zweckmäßigkeit" wurde im Wesentlichen nach dem Kriterium des
Platzangebots beurteilt, das sich aus der Anzahl der Kirchgänger - oder, wie man damals zu
sagen pflegte, aus der „Anzahl der Seelen" - ergab. Funktionalität musste durch das konfessionell
unterschiedliche Planungskonzept gewährleistet sein. So galt es beispielsweise als unschicklich
, das Langhaus einer katholischen Kirche mit platzgewinnenden Seitenemporen
auszugestalten, da deren liturgische Bestimmung nicht mit der einer evangelischen Predigtkirche

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