Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
30. und 31. Jahrgang.2010/2011
Seite: 193
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Die Antwort des Stadtrats ergeht am 16. Dezember 1879. Sie stellt die Überlassung der Kirche
in Aussicht, „ wenn die evangelische Kirchengemeinde sich herbeiließe, die ganze Kirche, also
Langhaus und Chor, zu restaurieren und wenn dem Gemeinderath hierbei ein Recht zur Mitbestimmung
eingeräumt würde "8. Diese Bedingungen veranlassen wohl den Kirchenvorstand,
„ die Sache einstweilen auf sich beruhen zu lassen "9. Trotzdem wird über viele Jahre hinweg
weiter verhandelt, bis am 9. Mai 1890 ein Pachtvertrag auf 99 Jahre mit der Stadt abgeschlossen
wird10.

Abb. 3: Franziskanerwappen über der Eingangstür der evangelischen Kirche.

Bevor in der 1659 bis 1662 erbauten und seit 1803 als Getreidespeicher und städtische Gerüm-
pelkammer genutzten Kirche Gottesdienste stattfinden können, sind umfangreiche Bauarbeiten
notwendig. Die Handwerkerarbeiten werden im „Elz-Boten" am 20. August 1890 ausgeschrieben11
. In den folgenden Monaten wird die ehemalige Franziskanerkirche hergerichtet. Der Boden
wird zementiert, eine Sakristei gebaut, Altar und Kanzel werden errichtet, Öfen, Fenster und
Türen angeschafft12. In Waldkirch besorgt man sich beim Orgelbauer Anton Keine eine gebrauchte
Orgel. Wertvoll sind Gehäuse und Prospekt aus der Zeit des Hochbarock13.

Einschneidendste Baumaßnahme ist eine Mauer, die das Schiff vom Chorraum trennt. Der Chor
wird nun zur vom Krankenhaus genutzten Spitalkapelle, das Schiff zur evangelischen Kirche.
Die Abtrennung des Chorraums mit einer dicken Mauer drückt damit das protestantische Selbstverständnis
dieser Zeit deutlich aus, das im Wiesbadener Programm für den evangelischen Kirchenbau
1891 seinen Niederschlag fand. So wurden die meisten der 56 evangelischen Kirchen,
die zwischen 1891 und 1914 in Baden eingeweiht wurden14, entsprechend diesen Vorstellungen
gebaut:

1. Die Kirche soll im Allgemeinen das Gepräge eines Versammlungshauses der feiernden Gemeinde
, nicht dasjenige eines Gotteshauses im katholischen Sinne an sich tragen.

2. Der Einheit der Gemeinde und dem Grundsatze des allgemeinen Priestertums soll durch die
Einheitlichkeit des Raumes Ausdruck gegeben werden. Eine Teilung des letzteren in mehrere
Schiffe, sowie eine Scheidung zwischen Schiff und Chor darf nicht stattfinden.

3. Die Feier des Abendmahls soll sich nicht in einem abgesonderten Räume, sondern inmitten
der Gemeinde vollziehen.

4. Die Kanzel, als derjenige Ort, an welchem Christus als geistige Speise der Gemeinde dargeboten
wird, ist mindestens als dem Altar gleichwertig zu behandeln15.

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