Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
32. und 33. Jahrgang.2012/2013
Seite: 14
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Abb. 3: Einkleidung der hl. Klara (1193-1253). Ausschnitt aus einem Klara-
Tafelbild, um 1283.

„Privileg der Armut", das heißt sie lebten nicht nur persönlich, sondern auch gemeinschaftlich
arm, hatten weder Grundbesitz noch Einkünfte aus Mitgift oder Pacht. Die Armen Frauen blieben
dem ursprünglichen franziskanischen Armutsideal treuer als die Minderen Brüder, die aufgrund
der großen Zahl und des Seelsorgeeinsatzes bald in den Sog einer nur fiktiven Armut gerieten. Sie
verteidigten gegenüber dem Weltklerus, arm zu sein, weil ihre Klöster im Besitz eines Bischofs,
eines Landesherrn oder gar des Papstes waren, lebten darin aber gut gesichert.

Gerechterweise muss man aber sagen, dass schon zu Lebzeiten Klaras einzelne Klöster nach der
Regel Hugolins oder nach jener Innozenz' IV. lebten, die Grundbesitz gestatten. Nach Klaras
Tod kam es erst recht zu einer Aufweichung des Ideals und zur Anpassung an die Verhältnisse.
1263 zogen die Schwestern aus dem unsicheren Klösterchen vor den Stadtmauern von Assisi in
das weiträumigere Kloster neben der Basilika, die zu Ehren der neuen Heiligen (1255) errichtet
worden war. Im gleichen Jahr erließ Urban IV eine neue Regel; diese wollte den Bedürfhissen
in Klausur lebender Nonnen entgegenkommen und erlaubte Besitz. Auch nannte er die „Armen
Schwestern" zum ersten Mal „Klarissen" und ihre Gemeinschaft „Orden der heiligen Klara". So
hatte der hart errungene Text Klaras, die erste von einer Frau verfasste Ordensregel, nur kurzen
Bestand und wurde in nur wenigen Klöstern befolgt. Doch blieb sie Bezugspunkt für Reform-

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