Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
32. und 33. Jahrgang.2012/2013
Seite: 208
(PDF, 62 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2013-32-33/0210
Seit Mitte 1949 hatte der in Freiburg wohnende Schlesier Robert Kiefer (evangelischer Pfarrer
im Ruhestand) unter Vertriebenen für die Gründung einer Flüchtlingsorganisation geworben
(vgl. Abb. 1) und war deshalb auch bei der badischen Staatskanzlei vorstellig geworden. Nach
der Zustimmung durch die französische Militärregierung erfolgte am 14. September 1949 in

DR.KlEFER Freiburg i. Br., den 25. Mai 1949

Pbrrcr i. R. Kaiser-Joseph-Straße J5j (Opeliiaus bei Cunu;

Liebe Freunde}

Die Interessengemeinschaft der heimatvenriebenen Deutschen in Südbaden ist im Entstehen begriffen. Sic
will alle Flüchtlinge (unbeschadet ihrer evtl. landsmannschaftlichen Zugehörigkeit) erfassen, um durch Beratung
und Unterstützung die Gleichberechtigung mit den Einheimischen zu erreichen, insbesondere in
Fragen der Existenz, Siedlung, Wohnraum- und Hausratsbeschaffung, Ausbildung der jugendlichen.
Geltendmachung von Anrechnungs-, Renten-, Pensionsansprüchen usw.

Wir bitten Sic deshalb, uns möglichst bald Ihre Bedürfnisse und Nöte umseitig mitzuteilen, damit diese
Angaben als Unterlagen für das Wirken der Interessengemeinsdiaft verwertet werden können. Vergessen
Sie bitte bei einer Antwort nicht ihre Personal angaben!

Mit heimatlichen Grüßenf

(/:...

/ j gez.; Dr. Kiefer, Pfarrer i. R.

Abb. 1: Handzettel zur Gründung einer Vertriebenenvertretung in Südbaden von Dr. Kiefer, 25.5.1949,
Stadtarchiv Kenzingen (StA-KE) 2 A - 1086.

der Freiburger Universität im Beisein von ca. 350 Besuchern die Gründung der Interessengemeinschaft
heimatvertriebener Deutscher in Baden (IG)7. Laut Satzungsentwurf8 sah sich
die IG als „unpolitische und überkonfessionelle Vereinigung von [...] Schicksalsgenossen",
„die infolge Vertreibung, Ausweisung oder Flucht aus ihrer Heimat in Baden als ,Flüchtlinge'
gelten" (§ 1). Evakuierte, Kriegsgeschädigte oder gar NS-Opfer gehörten also nicht dazu. Als
Aufgaben und Ziele (§2) nannte die IG eine Vielzahl von Punkten:

a) Erfassung der Flüchtlinge unabhängig von landsmannschaftlicher Zugehörigkeit, Wahrung
ihrer Rechte und ihre Unterstützung mit Rat und Tat unter Aufrechterhaltung des Anspruchs
auf die Heimat mit Unterstützung der Einheimischen und der Behörden;

b) Herbeiführung einer Gleichberechtigung mit den Einheimischen auf allen (materiellen) Ebenen
, wobei die IG unentgeltlichen Rat und Hilfe zusagte;

c) Einsatz für die schulische und berufliche Ausbildung der Jugendlichen;

d) Hinzuziehung von stimmberechtigten, von der IG vorgeschlagenen Mitgliedern durch öffentliche
und halböffentliche Stellen, die mit Flüchtlingsfragen zu tun hatten;

e) Anhörung bei der Besetzung von Dienststellen, die sich ausschließlich oder teilweise mit
Flüchtlingsfragen befassten;

f) Förderung und Beratung von Zusammenschlüssen von Flüchtlingen zwecks Pflege der
landsmannschaftlichen Zugehörigkeit.

Das aktive Wahlrecht galt ab 18 Jahren und das passive ab 25 Jahren (§ 3). Zur Gründung einer
Orts Vereinigung waren mindestens 20 Mitglieder notwendig (§4).

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