http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2013-32-33/0281
Benutzung des Archivs
Wenn Ihnen das Findbuch weder in der gedruckten noch in der elektronischen Version zur Verfügung
steht, können Sie es im Rathaus einsehen. Nach der Archivordnung der Stadt dürfen
Archivalien nur im Archiv oder in anderen Räumlichkeiten der Stadtverwaltung unter Aufsicht
benutzt werden. Zuständig ist derzeit Frau Irene Uwira im Hauptamt. Bei ihr können die Findbücher
eingesehen werden, sie holt die gewünschten Akten, Bücher oder Pläne aus dem Archiv
und stellt dem Benutzer einen Arbeitsplatz im Rathaus zur Verfügung. So lange die Archivierungsarbeiten
andauern, können Sie sich auch direkt an den Archivar wenden, der Ihnen das
Findbuch zur Verfügung stellt und dann die gewünschten Archivalien heraussucht. Im derzeitigen
Archiv im Keller der alten Turn- und Festhalle steht ein Arbeitsplatz zur Verfügung, der in
Zeiten der Anwesenheit des Archivars benutzt werden kann. Für die Nutzung des Depositums
im Stadtarchiv Freiburg gelten die dortigen Regeln.
Anmerkungen
1 Das Findbuch der Schicht 1 umfasst ca. 330 Seiten, das der Schicht 2 ca. 250 Seiten.
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