Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
34., 35. und 36. Jahrgang.2014-2016
Seite: 293
(PDF, 66 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2016-34-36/0295
men mit der „Bauernhilfe" erstellt worden war. Die vorgenannten Gruppen hatten
jeweils einen Raum im „Deutschen Heim".

Parallel zur jüngeren lokalen Geschichte hatten sich im südslawischen Raum, und
damit auch in Kroatien, vor allem die politischen Verhältnisse erheblich verändert
, was nicht ohne Rückwirkung auf Novo Selo blieb. Nach dem Untergang
der österreichisch-ungarischen Monarchie war im Dezember 1918 das „Königreich
der Serben, Kroaten und Slowenen"13 proklamiert worden. Im neuen Staat
mussten nicht nur die ethnischen Gegensätze unter den staatstragenden Ethnien,
sondern auch mit den anderen, wie beispielsweise der deutschen, ausgehandelt
werden. Hinzu kamen politische Probleme, die parallel mit der Ausrufung der Königsdiktatur
im Jahre 1929 zur Umbenennung des Staates in „Jugoslawien" (Süd-
slawien) führten. Um den schwelenden Gegensatz zwischen Kroaten und Serben
beizulegen, wurde 1939 die Bildung einer Banovina (kroat. für: Banschaft) Kroatien
mit einer Teilautonomie und eigenem Parlament vereinbart. Als der Throninhaber
dem Beitritt Jugoslawiens zum Dreimächtepakt (Deutschland, Italien,
Japan) zugestimmt hatte, kam es zum Putsch in Belgrad. Darauf griffen Deutschland
und Italien das Land ab dem 6. April 1941 an und ließen am 10. April von
der „Ustasa" (sprich: Ustascha; kroat. für: der Aufständische) den „Unabhängigen
Staat Kroatien" ausrufen. Der neue, von der Ustascha geführte Staat bestand aus
einer deutschen und einer italienischen Besatzungszone und wies neben der Judenverfolgung
viele Gemeinsamkeiten mit dem NS-Staat auf. Hierfür stehen zwei
Gesetze vom April 1941: Das „ Gesetz zum Schutz von Volk und Staat" stellte die
Verletzung der „Ehre und Lebensinteressen des kroatischen Volkes" unter Todesstrafe
und das Staatsbürgerschaftsgesetz verlangte eine arische Abstammung.

Mit der deutschen Besatzung im Rücken wurden der deutschen Minderheit zahlreiche
Sonderrechte zugestanden. Sie trug nun den offiziellen Namen „Deutsche
Volksgruppe" und bildete de facto einen Staat im Staate13. Auch wurden mehrere
„deutsche" Ortschaften aus ihrer „fremdvölkischen Umgebung" herausgelöst
und zu „deutschen Mehrheitsgemeinden" zusammengefasst14. Deutsche
Ortsnamen wurden als amtliche Bezeichnungen eingeführt (z.B. Winkowzi für
Vinkovci, Neudorf für Novo Selo). Im April 1942 wurde in Vinkovci das Wehrbezirkskommando
für die Wehrpflichtigen der „Deutschen Volksgruppe" innerhalb
der „Kroatischen Landwehr" eingerichtet. Die „Nationalsozialistische Deutsche
Gefolgschaft in Kroatien" (NSDGK) stellte als ideologische Ausleseorganisation
den einzigen Willensträger der Volksgruppe dar. Die NSDGK war nach dem
Führerprinzip organisiert; an ihrer Spitze stand der Volksgruppenführer Branimir
Altgayer. Jüdische Deutsche, deren Ehepartner und ihre Nachfahren waren von
der Mitgliedschaft in der „Deutschen Volksgruppe" ausgeschlossen.

293


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2016-34-36/0295