http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2018-37-38/0011
Abb. 2: Blick von der Elzbrücke nach Abb. 3: Hauptstraße mit dem Rathaus,
Norden. dahinter die Stadtkirche St. Laurentius.
Das Landesdenkmalamt führte eine solche Bestandsaufnahme ab 2002 durch.
Zunächst wurden die Kriterien bestimmt, die als Voraussetzung für eine besondere
Wertigkeit und damit für das im Denkmalschutzgesetz geforderte besondere
Erhaltungsinteresse anzusehen sind. Sie waren zumeist schon bei den früheren
Beurteilungen angewandt worden, nun wurden sie systematisiert und zu einem
Kriterienkatalog zusammengestellt.
Eine der wichtigsten stadtbaugeschichtlichen Quellen ist der Stadtgrundriss.
Auch wenn sich die Bebauung im Laufe der Zeit verändert hat, sind Straßen und
Plätze und meist auch die Parzellierung über lange Zeiträume hinweg konstant
geblieben. Vielerorts ist die historische Umgrenzung der Altstadt noch deutlich
ablesbar, selbst dort, wo Mauer und Graben der mittelalterlichen Stadtbefestigung
nicht mehr oder nur in einzelnen Abschnitten erhalten sind.
Ein ebenso wichtiges Kriterium ist der historische Aufriss bzw. die historische
Bebauung. Dabei wird nicht allein die Anzahl der Kulturdenkmale berücksichtigt
, sondern auch der Anteil an weiteren erhaltenswerten historischen Gebäuden,
Abb. 4: Die Altstadt mit den Türmen der Stadtkirche St. Laurentius, Blick über die Elz
von Süden.
Fotos: Landesamt für Denkmalpflege im RP Stuttgart, Bernd Hausner.
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