Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
37. und 38. Jahrgang.2017/2018
Seite: 186
(PDF, 59 MB)
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Eine der größten Gefahren für den Bestand einer Stiftung ist die Geldentwertung:
Würde eine Stiftung die jährlichen Kapitalerträge vollständig für den Stiftungszweck
ausgeben, nähme der Realwert, die Kaufkraft des Kapitals nach und nach
entsprechend der Geschwindigkeit der Geldentwertung (Inflation) ab. Deshalb ist
es lebenswichtig für jede Stiftung, die ihren Zweck durch Ausschüttung der Zinserträgnisse
eines Grundkapitals erfüllt, einen Teil der Erträge einzubehalten und
sie dem Kapital zuzuschlagen, sie zu „thesaurieren", wie es in der Fachsprache
heißt. Allerdings kann so der Wert des Kapitals nur dann erhalten werden, wenn
sich die Inflationsrate in Grenzen hält, wie die weitere Entwicklung der Stiftungsgeschichte
im 20. Jahrhundert gezeigt hat.

Nach Erreichen der ersten Stufe der Kapitalbildung sollte die Stiftung auf eigenen
Füßen stehen, die jährlichen Zahlungen der Gemeinden eingestellt werden. Der
weitere Kapitalaufbau sollte aus den nicht ausgeschütteten zwei Dritteln der Zinserträge
bestritten werden, und zwar so lange, bis die Summe von 10000 Gulden
erreicht wäre. An diesem Punkt würde dann der Verwaltungsrat mit Genehmigung
der Protektorin über das weitere Vorgehen bestimmen.

Der Verwaltungsrat sollte aus fünf ehrenamtlichen Mitgliedern, die von den Ortsvorgesetzten
der die Stiftung tragenden Gemeinden auf sechs Jahre gewählt wurden
, sowie dem „Verrechner" bestehen. Schied ein Mitglied durch Tod oder aus
einer anderen Ursache aus, wurde es durch eine vom Verwaltungsrat bis zur turnusgemäßen
Neuwahl bestimmte Person ersetzt. Der Verrechner hatte eine hohe
Kaution zu hinterlegen; dieses Amt wurde meist vom Kenzinger Gemeinderechner
versehen, der in der Regel auch die Finanzen der anderen in der Stadt vorhandenen
Stiftungen verwaltete.

Die Luisenstiftung sollte eine wohltätige Stiftung sein und so war neben dem
ideellen Stiftungszweck, der „fortdauernden Erinnerung an die hohe Vermählung
des geliebten Herrscherpaares " die Unterstützung armer Einwohner der teilnehmenden
Gemeinden Ziel ihrer Tätigkeit. Mit Zahlungen aus den Zinserträgen
sollten „ treue, gesittete und haushälterische Familien " bedacht werden, „ welche
durch besondere Unglücksfälle heimgesucht wurden. " Konkret dachte man an Familien
, die ihren „Ernährer durch Tod oder unverschuldete Arbeitsunfähigkeit"
verloren hatten oder die „durch Brandunglück, Naturereignisse etc. der Gefahr
der Verarmung ausgesetzt sind. "

Die Luisenstiftung, die im Amtsbezirk Kenzingen und von Gemeinden dieses Bezirks
gegründet und aufgebaut worden war, blieb in Form und Inhalt bestehen,
als dieser im Jahr 1872 im Zuge der Neuordnung der Amtsbezirke im Großherzogtum
aufgelöst und Kenzingen selbst und der Großteil dieser Gemeinden dem
Amtsbezirk Emmendingen zugeschlagen wurden.

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