Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
40. und 41. Jahrgang.2020/2021
Seite: 19
(PDF, 44 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2021-40-41/0021
Da Ritter Wolff von Hürnheim sein Eingreifen bei der Bestellung der Ratsleute
mit Hinweis auf das Wirken von Jakob Otter zu rechtfertigen versuchte46, indem
er ihnen Ungehorsam gegenüber den Anordnungen des kaiserlichen Hofs vorwarf
, gehen sie mit ihrer Entgegnung auch auf dieses Thema ein: „Darum sagen
wir auf Herrn Wolffens Beschluss kurz, dass die Ehrsamkeit zu Kenzingen
kaiserlichen und königlichen Majestäten, auch Euer Gnaden Mandaten allewege
gern gefolgt hätten und denselben nachgekommen wären. - So ist aber derselbe
Pfaffe der Gemeinde zu Kenzingen außerhalb der Ehrbarkeit gefallen, fortgesetzt
ein engelhaftes Pfäfßein genannt, und handzuhalten befohlen worden. Als aber
nach Ausgang der königlichen Majestät und Euer Gnaden Befehlen und Mandaten
Herr Wolff sich des Pfaffen entschlagen gehabt, so ist der verwaiste Rat, so
der Pfaff mit seinem Predigen an sich gehängt, des Verstands nicht gewesen, sich
sein auch zu entschlagen47. "

Die Affäre Jakob Otter, er ist mit dem „ engelhaften Pfäfßein " gemeint, spielt also
in diesem Zusammenhang als Vorwand immer noch eine Rolle, obwohl beide
Angelegenheiten nichts miteinander zu tun haben. Anschließend erklären sie, wie
mit „ dem Pfaffen " und seinen Anhängern verfahren wurde, dass ihnen sein Auftreten
außerdem „nie gefallen hat" und schließen mit der alle aufrührerischen Absichten
leugnenden Beteuerung: „Das wollen wir niemand zum Nachteil, sondern
allein unserer Notdurft nach mit diesen [allgemeinen Worten um Frieden und
Einigkeit willen [...] verantwortet haben und begehren aber endlich, wie oben bei
unseren Beschwerde-Artikeln begehrt ist48. "

Ob es sich dabei um Schutzbehauptungen handelt, kann dahingestellt bleiben. Jedenfalls
wollen sie damit ihre Loyalität gegenüber der habsburgischen Obrigkeit
betonen, indem sie Unterstellungen von sich weisen, ihre Beschwerden gegen den
Pfandherrn hingen mit einer heimlichen Anhängerschaft an Jakob Otter zusammen
, dessen Name interessanter Weise nie erwähnt wird.

c. Verhandlung vor dem Hochgericht

Diese Streitigkeiten setzen sich mit Junker Wolff Philipp von Hürnheim nach dem
Tod des Wolff vom Hürnheim fort. Dieses Faszikel, auch von anderer Hand als das
vorherige, trägt die Jahreszahl 1537, also vier Jahre nach Wolff von Hürnheims
Tod. Schließlich wird der Fall vor dem „Hochgericht" verhandelt. In dem Aktenstück
„Über den Artikel das Hochgericht belangend"49 wird der Vorgang minutiös
festgehalten. Zunächst wird das Gründungsdatum Kenzingens und die Rechtsgleichheit
mit Freiburg festgehalten. Die folgenden Artikel betonen jeweils, dass
die dort getroffenen Feststellungen zutreffen. Dabei wird zunächst in fünfzehn
Punkten auf die allgemeinen Klagen eingegangen, danach in vier Punkten auf die
„Additional-Artikel"; die Zahl wurde also gegenüber der Originalklage bereits
deutlich reduziert und zusammengefasst; dies ist wahrscheinlich auch

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