Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
40. und 41. Jahrgang.2020/2021
Seite: 26
(PDF, 44 MB)
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reich: soziale Klüfte im Dorf474 am Beispiel des Ortes Untergrombach, aus dem
der Bundschuhführer Joß Fritz stammte, die neue soziale Schichtung gegen Ende
des 15. Jahrhunderts dar. Der Begriff „ armer Mann' kann daher sowohl generell
für den Stand im Unterschied zum Adel75 oder den Stadtbürgern stehen, als auch
tatsächliche Armut bezeichnen. Einige der vor dem Ensisheimer Gericht protokollierten
Aussagen sprechen von Mengen, die über die Mindestnahrung armer Bürger
hinausgehen; andererseits sind Grundein eine kleine Fischart, also kein besonders
wertvoller Fisch. In jedem Fall ist der bis ans oberste Gericht der vorderösterreichischen
Bezirksregierung führende Streit, der mit einem Bescheid im Namen von
Erzherzog Ferdinand endet, ein Zeichen für das Selbstbewusstsein der Bürgerschaft
der Stadt Kenzingen, die sich auf verbrieftes Recht berufen kann und dies auch tut.

Dieses bürgerliche Selbstbewusstsein kommt auch in dem wiederholten Pochen auf
die gleichen Freiheiten und Rechte wie die der Stadt Freiburg zum Ausdruck. Dass
der Pfandherr dies als hochmütig abtut und etwa durch Eingriffe in deren eigenständige
Rechtsprechung faktisch ignoriert, kann durch einige alte Dokumente, die
diese Gleichstellung hinsichtlich der bürgerlichen Freiheiten der Kenzinger Bürger
mit der Stadt Freiburg ausdrücklich bestätigen, widerlegt werden. Deshalb nehmen
diese Fragen in den Verhandlungen und Entscheidungen den größten Raum ein,
während Fragen, die mit der Fischerei zusammenhängen, hauptsächlich in den Zeugenvernehmungen
detailliert dargestellt werden.

Dass es sich bei Fischen um eine Festtagsspeise für die arme Bevölkerung handelte
, konnte aus den Dokumenten nicht belegt werden, liegt aber aufgrund
allgemeiner sozialer Verhältnisse zu Beginn des 16. Jahrhunderts nahe. Wahrscheinlicher
ist jedoch speziell bezüglich Kenzingen, dass auch das aufstrebende
Bürgertum zu Beginn des 16. Jahrhunderts gegenüber Rittern und Pfandherren
, die offensichtlich wie die Bauern in wirtschaftliche Schwierigkeiten
geraten waren, seine verbrieften Hoheitsrechte zu verteidigen begann.

5. Fische im Stadtwappen

Dafür, warum Fische erst gegen „Ende des 17. Jh. auch Eingang in die Siegel"
der Stadt Kenzingen fanden, „gibt es bisher keine Erklärung"76. Auch dieser
Beitrag konnte dies nicht schlüssig klären. Es gibt jedoch zu denken, dass ein
Jahrhundert zuvor, ausgerechnet der Streit um die Fischereirechte jahrelang
anhängig war, schließlich sogar das oberste Gericht Vorderösterreichs, die Regierung
des „Oberen Elsaß"77 in Ensisheim, beschäftigte, und der Bescheid in
Innsbruck ausgefertigt wurde. Eine Entscheidung, die so hochrangig getroffen
wurde, zeigt, dass es sich nicht um eine Lappalie handelte. Es ist daher nicht
abwegig, in den Fischen ein Symbol der bürgerlichen Rechte zu sehen und
auf diese Weise ihre Aufnahme in das Stadtwappen zu erklären. Denn eine
Fischergemeinde wie etwa Weisweil und andere am Rhein gelegene Orte ist
Kenzingen nie gewesen. Außer in diesem Rechtsstreit haben Fische in Kenzingen
keine Rolle gespielt.

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