Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
40. und 41. Jahrgang.2020/2021
Seite: 28
(PDF, 44 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2021-40-41/0030
16 Dies betonen die Kenzinger Flüchtlinge nach dem Straßburger Protokoll (AST 96 [54, lb])
gegenüber dem Freiburger Dekan, der sie darauf ansprach, dass „der Prädikant zu Kenzingen
Meister Jacob, anfänglich auf die lutherische evangelische Meinung gepredigt" habe. „Darauf der
Schultheiß zu dem Dekan gesagt: ob er (ver)meine, wenn Meister Jacob ihr Prädikant solche Dinge
predige und lehre, dass ein ehrsamer Rat zu Kenzingen ihn leiden und gedulden würde, und ihm
dem Dekan das Alte und Neue Testament vorgelegt und gesagt, dass er nichts bei ihnen predige und
lehre, denn was darin begriffen sei" (Ziff. 3). Vgl. Maaß (wie Anm. 15), S. 23 f.

17 Vgl. ebd., S. 27. Wörtlich: „Multos nostra provincia Lutheranos fovet, theologos etiam, et
in primis Iacobum, parochum paganum virum, si quisquam est, syncerum et recti propositi
doctumque, cum quo, quando nimis lutherassit, s$pe ad amicici^ modum discepto". Zit. nach
Huldreich Zwingiis sämtliche Werke, vol. 7 (Corpus Reformatorum, 94), Leipzig [Heinsius]
1911, S. 265-268, hierS. 268.

18 Adam (wie Anm. 15), S. 93, weist daraufhin, im Mittelalter sei nicht der moderne
Bedeutungsgehalt von „Freiheit" gemeint, „der dem Einzelnen einen breiten individuellen
Handlungsraum zubilligt. Individualität, persönliche Entfaltung und Selbstverwirklichung
hatten in der frühen Neuzeit nur einen untergeordneten Rang, [...] Freiheit im ausgehenden
Mittelalter meint vielmehr die Einbindung des Einzelnen in das Gemeinwesen - in das
Dorf, die Gemeinde, die Stadt - zur aktiven Errichtung und Aufrechterhaltung geordneter
Lebensgemeinschaften".

19 http://www.deutsche-revolution.de/bauernkriege-l.html (Stand: 2. 8. 2013).

20 Vgl. Ehmer, Hermann: Politische Geschichte. In: Kirchengeschichte am Oberrhein -
ökumenisch und grenzüberschreitend. Hrsg. von Klaus Blümlein [u.a.], Ubstadt-Weiher 2013,
S. 45-80, S. 51: „So war der Bauernkrieg zunächst eine politische Emanzipationsbewegung
gegen den immer stärker werdenden obrigkeitlichen Zugriff, der sich für jeden ersichtlich
bei den Einschränkungen in der Nutzung von Allmende, Wald, Gewässern und Weide, aber
auch beim Wildschaden zeigte. Hinzu kam nun aber, dass die reformatorische Predigt vom
Priestertum aller Gläubigen sprach und alle Christenmenschen als Brüder bezeichnete und sich
auf die Heilige Schrift als Quelle des Glaubens und des göttlichen Rechts berief." Nach Adam
(wie Anm. 15), S. 213, ging es bei den Bühler Unruhen 1514 u.a. darum, dass die Bauern
„ihren schwangeren Frauen einen Fisch aus den neuerdings gebannten Bächen fangen dürfen".

21 Vgl. Maaß (wie Anm. 15, S. 31. Dass Kenzingen dieselben Rechte wie die Stadt
Freiburg hat, wird in den ältesten Dokumenten ausdrücklich festgehalten, vgl. z.B. GLA
(Generallandesarchiv Karlsruhe) 21 Nr. 4294; dort bestätigt Kaiser Rudolf im Jahr 1283: Wir
„haben durch ernstliche Bitte [...] der Edlen Herren Gebrüder von Ysenberg unseren getreuen
Dienern ihre Stadt Kenzingen von vollkommentlicher königlicher Gewalt befreit mit aller der
Freiheit und mit allen den Rechten als die Stadt Freiburg und an diese Zeit Freiheit gehabt hat".
Heutigem Deutsch teilweise angepasst durch Verf..

22 GLA 208 Nr. 203 regelt in Art. 6, dass sie „nach dem Rechte und nach dem urtheil der statte
zu Freyburg" verfahren dürfen. Vgl. Maaß (wie Anm. 15, S. 31.

23 Bezüglich der Streitfragen um das Fischereirecht vgl. GLA 21 Nr. 4290: 28. April 1425:
„Schultheiß, Bürgermeister und Rat der Stadt Kenzingen Urkunden, daß nur die von
Kenzingen und Rust das Fischwasser auf der Elz haben".

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