Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
40. und 41. Jahrgang.2020/2021
Seite: 30
(PDF, 44 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2021-40-41/0032
41 Ebd. Vgl. auch GLA 208 Nr. 196 „Herr Wolffen Philippens von Hürnheim, dieser Zeit
Pfandherr zu Kenzingen Examen contra die Herren Bürgermeister und Rat daselbst", Februar
Anno 37. Es handelt sich offensichtlich um eine protokollarische Mitschrift. Wolff von
Hürnheim war 1533 verstorben. Ziff. 2: „Zum andern, dass der Dorfbach der Herrschaft

ist, und dass weiland der durchlauchtigste Fürst und Herr Herzog Leopold, hochlöblichen
Gedächtnisses in seiner Freiheit den Bürgern und Einwohnern zu Kenzingen gegeben ihm und
seinen Vorderen in und bei der Stadt Kenzingen die Fischerei verliehen." Teilweise heutigem
Deutsch angepasst vom Verf.

42 GLA 208 Nr. 203, Punkt 21. Teilweise heutigem Deutsch angepasst vom Verf.

43 GLA 208 Nr. 196 (Antwort des Wolff von Hürnheim). Teilweise heutigem Deutsch angepasst vom Verf.

44 Es handelt sich um ein geflochtenes sack- oder trichterförmiges Fischfanggerät. BÄRE, n.
nassa, pera, mhd. bere (Ben. 1, 105b. 106a): beren in den bach setzen, weisth. 1, 23; man
pflegt sie zu fahen gemeiniglich mit garnen, bären und dergleichen instrumenten. Forer 164b."
Vgl. Grimm, Jacob u. Wilhelm: Deutsches Wörterbuch, Bd. 1, München 1984 (Nachdruck der
Erstausg. von 1854), Sp. 1127; vgl. auch BERRE, ebd., Sp. 1527.

45 GLA 208 Nr. 196 (Replik Bürgermeister und Rat). Teilweise heutigem Deutsch angepasst vom Verf.

46 Ebd. (Antwort Herrn Wolff): Jörg Schumacher sei von seiner Mitgliedschaft im Rat enthoben
worden, „weil er im ersten Aufruhr von einem Prädikanten herrührend übel gehalten", aber
dann mit einer Zahlung von 12 Rappen bestraft worden sei. Aber nach einiger Zeit habe er die
Herrschaft der Hürnheimer bestritten. Vgl. auch Maaß (wie Anm. 15), S. 29-32.

47 GLA 208, Nr. 196 (Replik Bürgermeister und Rat). Teilweise heutigem Deutsch angepasst vom Verf.

48 Ebd.

49 Ebd. (Hochgericht, Aussagen).

50 Ebd. (Hochgericht, Aussagen). Teilweise heutigem Deutsch angepasst vom Verf.

51 GLA 208 Nr. 196 (Hochgericht, Wolff Philips), Einleitung. Teilweise heutigem Deutsch
angepasst vom Verf.

52 GLA 208 Nr. 196 (Hochgericht, Wolff Philips), Ziff. 3. Heutigem Deutsch angepasst vom Verf.

53 Ebd.

54 GLA 208 Nr. 196 (Küntschafft, 2.). Heutigem Deutsch angepasst vom Verf. „Grundein sind
kleine Fische, die im Schnitt weniger als 10 Zentimeter lang werden." http://de.wikipedia.org/
wiki/Grundeln (Stand: 10.8.2013).

55 Ebd. Heutigem Deutsch angepasst vom Verf.

56 Ebd. (Küntschafft, 5.). Heutigem Deutsch angepasst vom Verf.

57 Ebd.

58 Adam (wie Anm. 15), S. 75 f., weist daraufhin: „Wenn etwa das alte Recht der Bauern
eingeschränkt wurde, in den Flüssen und Bächen frei zu fischen, dann stand dahinter auf
Seiten des Landesherrn - unter anderem - das Ziel, die Übernutzung der Gewässer und das
Leerfangen abzuwenden, was sich in letzter Instanz natürlich auch auf die Dörfer selbst
äußerst negativ ausgewirkt hätte."

59 GLA 208 Nr. 196 (Küntschafft, 5.). Heutigem Deutsch angepasst vom Verf.

60 Ebd.

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