Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
40. und 41. Jahrgang.2020/2021
Seite: 33
(PDF, 44 MB)
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In Baden wurde Ende des 19. Jahrhunderts die archäologische Denkmalpflege ins
Leben gerufen, 1930 wurde sie in Freiburg institutionalisiert. Die Archäologie
des Mittelalters und der Neuzeit entstand dann erst 1976 als eigener Fachbereich.
Anfangs war man noch stark auf die mittelalterlichen Denkmale konzentriert, da
man der Auffassung war, dass die zahlreichen neuzeitlichen Schriftquellen alles
Wesentliche enthalten. Diese Auffassung ist in der Zwischenzeit überholt. Denn
in den Schriftquellen ist längst nicht alles festgehalten, nicht alles was niedergeschrieben
wurde, stimmt und vieles kann trotz allem nur über archäologische
Methoden untersucht und ermittelt werden. So beschäftigt sich die Archäologie
der Neuzeit heute nicht nur mit Relikten der Industrialisierung, sondern auch mit
denen des Ersten und Zweiten Weltkrieges.

Denkmalrecht

In der Verfassung des Landes Baden-Württemberg heißt es in Artikel 3c, Satz 2

(2) Die Landschaft sowie die Denkmale der Kunst, der Geschichte und der Natur
genießen öffentlichen Schutz und die Pflege des Staates und der Gemeinden.

Denkmalschutz hat somit Verfassungsrang. Als Pfleger sind der Staat (d.h. das
Land Baden-Württemberg) und die Gemeinden benannt. Denkmalschutz und
Denkmalpflege sind nach den Autoren der Verfassung nicht der Beliebigkeit anheimgestellt
, sondern elementarer Bestandteil öffentlicher Aufgaben.

Was sagt das Denkmalschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg zu Denkmalen?

„Denkmale sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen an deren Erhalt
aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein
öffentliches Interesse besteht."

Aus dieser Formulierung wird deutlich, dass Denkmale per se existieren. Sie
brauchen für ihre Existenz keine Feststellung.

Dies ist jedoch in der Praxis wirklichkeitsfremd. Denn wer vermag zu erahnen, ob
der Erhalt einer Sache im öffentlichen Interesse steht? Hier ist nun die sogenannte
Inventarisation gefragt. Dabei stellen Wissenschaftler die potentiellen Denkmale
zusammen und bewerten sie anhand bestimmter Kriterien. Die Ergebnisse fließen
in die Denkmallisten ein, die den Unteren Denkmalschutzbehörden online zur
Verfügung stehen, aber auch die Gemeinden als Unterlagen erhalten. Diese Listen
werden ständig fortgeschrieben. Sie haben aber, dies sei hier betont, deklaratorischen
Charakter. Dies heißt, das, was nicht in der Liste enthalten ist, kann auch
ein Denkmal sein. Die Listen dienen nur der Verwaltungspraxis. Denn nur, was
man kennt und benennen kann, kann man schützen und pflegen.

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