http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2021-40-41/0036
Wenn nun Flächennutzungspläne oder Bebauungspläne entwickelt werden, kann
man rasch anhand dieser Zusammenstellung erkennen, ob Interessenskonflikte
bestehen können. Die höheren Denkmalschutzbehörden geben als Träger öffentlicher
Belange die Bedenken in den Prozess ein. Hinsichtlich der archäologischen
Denkmalpflege wird die Pflicht zur Erhaltung eines Denkmals sehr häufig durch
die Pflicht zur Dokumentation ersetzt. D.h. vor der Zerstörung z.B. einer mittelalterlichen
Gerberei muss eine archäologische Ausgrabung erfolgen, die durch den
Verursacher der Baumaßnahme finanziert wird. Hier arbeiten die höheren Denkmalschutzbehörden
als Fachbehörde und die Unteren Denkmalschutzbehörden
der Gemeinden bzw. Landkreise als Rechtsbehörde eng miteinander zusammen.
Denkmale und Denkmalpflege in Kenzingen
Konkret auf Kenzingen übertragen heißt das, dass das Landesamt für Denkmalpflege
als höhere Denkmalschutzbehörde für die Gemeinde zuständig ist. Die
Inventarisation erfolgt durch Folkhard Cremer (Bau- und Kunstdenkmalpflege)
bzw. Johannes Lauber (Archäologische Denkmalpflege), die zuständigen Gebietsreferenten
sind Judith Platte bzw. Andreas Haasis-Berner.
Wie die Stadtarchäologie der letzten Jahre herausgefunden hat, wurden die meisten
mittelalterlichen Städte in Unland gegründet, d.h. an Plätzen, wo weder Höfe
oder gar Dörfer noch landwirtschaftliche Flächen vorhanden waren, weil sie
Nachteile hatten.
Abb. 1: Auf der kolorierten Karte aus der Zeit um 1900 erkennt man deutlich die Lage der
mittelalterlichen Stadt Kenzingen an der Grenze zwischen Ackerland und Elzniederung.
Quelle: Planarchiv Landesamt für Denkmalpflege, Dienstsitz Freiburg.
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