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Erst im März 1920 griff die Stadt die Planung von 1908 wieder auf, weil „ die
Stromerzeugung mittels Dampf3 unmöglich ist, da die Kohlenknappheit andauert,
die jetzige Stromerzeugung unzulänglich ist, infolge der Beleuchtungsmittelnot14
und Kohlenknappheit viele Licht- und Kraftanschlüsse unterbleiben müssen und
wir schließlich im Spätjahr gezwungen sind, den Licht- und Kraftbetrieb erheblich
einzuschränken. Nur durch das anerkennenswerte Entgegenkommen der Firma
C. A. Weber, welche dem Elektrizitätswerk ihre zwei Turbinen als Reservekraft
zeitweilig zur Verfügung gestellt hat, war es möglich, den Licht- und Kraftbetrieb
im Winter 1919/20 ohne Einschränkung aufrecht zu erhalten "15.
Da die 1903 in die Stadtmühle eingebaute Francis-Turbine von 55 PS das der
Stadt zustehende Wasserrecht nur ungenügend nutzte, wurde sie 1921 durch eine
größere Francis-Turbine von 70 PS ersetzt und keine zweite Turbine, wie 1908
geplant war, eingebaut (Abb. 5 und 6). Der Bezirksrat Emmendingen beschloss
am 15. Mai 1921, ^ der Stadtgemeinde Kenzingen " hierzu „ die Genehmigung und
Verleihung zu erteilen " mit der Auflage, „ die Rechte des dem Elektrizitätswerk
gegenüberliegenden Wassertriebwerk der Firma C. A. Weber zu schützen, indem
eine Pegelanlage " eingebaut wird, „ die den Höhenunterschied zwischen Ober-
und Unterwasser jederzeit abzulesen gestattet und eine zahlenmäßige oder graphische
Tabelle " ausgearbeitet wird, „aufgrund deren es ohne weiteres möglich
ist, aus der Schieber Stellung am Regulator der Turbine und der Ablesung an der
Pegelanlage die jeweilige Durchflussmenge durch die Turbine zu ermitteln. Der
Firma C. A. Weber ist es jederzeit gestattet, das Städt. Elektrizitätswerk zu betreten
und an der Kontrollvorrichtung die gewünschten Ablesungen vorzunehmen ".
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Abb. 5: Skizze für den Einbau einer modernen Francisturbine zum Betriebe des Elektrizitätswerkes
vom 12. März 1920: Francis-Turbine 70 PS, eingebaut 1921 anstelle der Francis-Turbine
55 PS von 1903.
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