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Am 23. Januar 1936 teilte die Stadt dem Reichswirtschaftsminister ihre Absicht
mit, einen neuen Dieselmotor mit Generator aufstellen zu wollen. Bereits am
30. Januar 1936 wies die Reichsgruppe Energiewirtschaft der deutschen Wirtschaft
, Berlin, daraufhin, dass „ das gemeldete Vorhaben vor dem 1. März 1936
nicht in Angriff genommen werden darf, es sei denn, dass vorher eine ausdrückliche
Genehmigung durch den Reichswirtschaftsminister erteilt worden ist" und
stellte am 7. Februar 1936 die alles entscheidende Frage: „Kann die Aufstellung
eines neuen Dieselmotors durch einen Anschluss an das in Frage kommende
Überlandwerk erspart werden, oder welche Gründe stehen dem entgegen? "
Stadtbaurat Burger, Freiburg, führte im Schreiben an Bürgermeister Kreth vom
16. April 1936 aus: „Ich habe Verständnis dafür, dass eine Gemeindeverwaltung
konservative Anschauungen vertritt, die an sich durchaus gesund und i.A. auch
gerechtfertigt sind. Die Zeitverhältnisse und die Gegebenheiten bedingen aber
besonders in technischen Sachen oft Überlegungen anderer Art, Gedankengänge,
die auf weite Sicht gestellt sind. Unabhängig von allen technischen Überlegungen
steht heute fest, dass Sie eher die Genehmigung zur Aufstellung einer Gas-,
Dampf- oder Wasserkraftmaschine erhalten würden als für einen Dieselmotor,
und zwar aus dem einfachen Grunde, weil die Brennstofffrage (Ölimport!) eine
Devisenfrage geworden ist. In Ihrem Falle scheint es mir das Richtige zu sein,
dass Sie unter Beibehaltung der vorhandenen Wasserkraftanlage keine Kapitalien
mehr investieren sollten für Diesel-, Dampf- oder sonstige -maschinen. Es liegt im
Zuge der Zeit und ist überall erkennbar, dass die kleinen Werke sich der großen
Stromversorgung des Landes einordnen. Ich möchte auf das Energiewirtschaftsgesetz
* hinweisen, das doch erkennen lässt, dass man an maßgebender Stelle die
Dinge vom Gesichtspunkt der Gesamtwirtschaft aus betrachtet".
Am 22. April 1936 bot die EUCO an, „ auf eigene Kosten die Zuleitung zum E. W.
Kenzingen als Doppelleitung" auszubauen, „ mit Trennmöglichkeit in dem für die
Erweiterung notwendigen Gebäude. Dieser Ausbau hat für das E. W. Kenzingen
den großen Vorteil, dass es jederzeit durch einfaches Umschalten auf Oberhausen
oder Eichstetten geschaltet werden kann (Abb. 9) ". Die Pläne, wie die EUCO sich
den Ausbau vorstellte, lieferte sie dazu. Darüber hinaus unterstützte sie die Stadt
tatkräftig bei der Umsetzung des Projekts.
Schon am 20. Oktober 1927 hatte die Stadt das Wasserrecht des Sägewerks C. A.
Weber erworben18. Aber erst 1935 gab die Stadt, um dieses Recht selbst zu nutzen, die
Erweiterung ihrer Wasserkraftanlage in Planung und reichte am 28. April 1937 den
daraus hervorgehenden „Entwurf Degler" beim Bezirksamt Emmendingen ein: „Es
wurde untersucht, inwieweit durch eine Erhöhung des Stauziels der Oberwasserspiegel
gehoben werden kann, und es zeigte sich, dass eine Erhöhung des Stauziels um
20 cm ohne Schaden für Oberlieger und Geländeanstößer durchgeführt werden kann.
* Gesetz von 1935
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