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Der von der Stadt beigezogene Sachverständige Ing. Heinrich Büggeln, Stuttgart
, sah ernsthafte Probleme: „Höhere Verluste als bisher im Leitungsnetz nach
Auswechslung der Leitungen sind nicht tragbar, weil diese Verluste schon jetzt
das sonst übliche Maß um mindestens das Doppelte überschreiten und der Spannungsabfall
bei den Abnehmern zu groß werden würde. Demnach haben in den
Niederspannungsanlagen die Verluste etwa 20% betragen''. Im Detail machte
die „Kupferaktion" der Stadt viel Kopfzerbrechen bzgl. Arbeitskräften, Materialtransporten
, Unfallversicherung und Verpflegung der eingesetzten Mitarbeiter,
darunter zeitweise auch Militärangehörigen.
Gemeinsam mit der schweizerischen Kraftwerk Laufenburg AG (KWL), Laufenburg
/ Schweiz, hatte ab Januar 1914 die Oberrheinische Kraftwerke AG (OKA),
Mülhausen im Elsass, ab 1918 bis 1940 deren Rechtsnachfolgerin, die Forces
Motrices du Haut-Rhein S. A. (FORMO), Mulhouse, die ausreichende Strombelieferung
von Südbaden übernommen23. Ab 1929 übernahm die Badenwerk AG
(BW), Karlsruhe24, diese Aufgabe. Als nach Ende des Zweiten Weltkriegs wegen
Kriegseinwirkungen Kohlekraftwerke im Rheinland und das Hochspannungsnetz
nach Südbaden längere Zeit ausfielen, kam es wiederholt zu längeren Stromausfällen
. Auch Kenzingen war davon betroffen. Darüber hinaus musste überall in
Deutschland aufgrund von Kohlenknappheit und Niedrigwasser, das den Kohletransport
auf den Flüssen beeinträchtigte, der Stromverbrauch eingeschränkt werden.
Die Stadtverwaltung verordnete:
„Ab 1. April 1946 ist im Haushalt folgender monatlicher
Verbrauch gestattet:
Personenzahl
1
2-3
4-5
6-7
8-10
11-12
Licht ström
18
23
29
35
44
50
kWh
Kochstrom
48
68
92
115
145
175
kWh
Wer mit elektrischem Strom kocht, bekommt das Brennholz gekürzt, es wäre sonst
nicht gerecht"25.
„Die ungünstige Kohlenlage sowie die jahreszeitlich bedingte rückläufige Wasserführung
bei den Wasserkraftwerken haben die Energiedarbietung so vermindert
, dass weitere Einschränkungen im Stromverbrauch erforderlich geworden
sind. Neu ist hierbei, dass sogenannte Sperrstunden eingeführt wurden. Fabrikbetriebe
und Werkstätten können ihre Arbeitszeit wie folgt wählen:
entweder von 9.00 Uhr -17.30 Uhr
oder von 8.30 Uhr-17.00 Uhr
oder von 8.00 Uhr-16.30 Uhr
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