http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2021-40-41/0070
„Bürgermeister Kopinski erläuterte, dass die Kleinwasserkraft anläge (KWKA)
seit Jahren unwirtschaftlich arbeite und derzeit einen jährlichen Betriebsverlust
von 9.339 DM aufweise. Die KWKA habe jedoch nur dann eine Daseinsberechtigung
, wenn sie wirtschaftlich betrieben werde. Dies könne jedoch nur über eine
Modernisierung erreicht werden. Diese Modernisierung beziffert das Badenwerk
in seinem Gutachten vom Dezember vergangenen Jahres auf zirka 125.000 DM.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung nach der Sanierung spricht dann von allgemeinen
Betriebskosten in Höhe von 10.607 DM, von Personalkosten in Höhe von
6.000 DM, von Kosten für Instandhaltung von 3.000 DM. Damit würde sich ein
jährlicher Überschuss von 5.197 DM einschließlich des Kapitalzinses von 11.800
DM ergeben. Kopinski informierte, dass das Badenwerk bereit sei, die Ausschreibung
für die Modernisierung zu erarbeiten und die eingehenden Angebote fachtechnisch
auszuwerten. Nicht unerwähnt ließ er, dass zwischenzeitlich „zahlreiche
Kaufangebote von Firmen und Privatpersonen für die KWKA vorliegen ".
Die Stadt schrieb am 17. Mai 1989 den Verkauf, wahlweise die Verpachtung, und
den Betrieb ihrer Wasserkraftanlage aus40. Bald danach erweiterte sie die Ausschreibung
dahingehend, die Anlage, wenn sie verpachtet würde, nur langfristig
und auf Basis eines Erbbaurechtsvertrages zu verpachten.
Die Stadt nannte u. a. folgende Bedingungen:
1. Modernisierung einschl. Automatisierung bis spätestens 31. Dezember 1990
2. Automatisierung der Rechenreinigungsanlage mit automatischer
Geschwemmseibeseitigung und Auffanggrube bis 31. Dez. 1990
3. Kostenbeteiligung an der Instandsetzung und Renovierung des Gebäudes
entsprechend dem für die KWKA genutzten Anteil
4. Pachtzins jährlich 8.000,00 DM oder 4.000,00 DM zusätzlich 0,01 DM
je kWh Stromerzeugung
5. Übernahme des Verbandsbeitrages an den Wasserverband „Alte Elz" zur
Nutzung des Flusswassers von jährlich z.Zt. 4.760,00 DM, mindestens jedoch
davon 50%
6. Übernahme aller Kosten der Geschwemmseibeseitigung
7. Dauer des Erbbaurechts 30 Jahre mit Verlängerungsklausel für weitere
30 Jahre
Es meldeten sich 26 Interessenten. Den Zuschlag erhielt Andreas Markowsky,
Ebringen, Geschäftsführer der Ökostromgruppe Freiburg, früherer Bezirksdirektor
Freiburg der BHW Bausparkasse AG.
2012 wurde die Francis-Turbine von 1921 (Abb. 14 und 15) und die Kaplan-
Turbine von 1939 mit ihren Steuer- und Regeleinrichtungen (Abb. 16) grundlegend
modernisiert, die Francis-Turbine durch eine Kaplan-Turbine ersetzt. Bei
einer Fallhöhe zwischen 1,7 und 2,0 m, je nach Wasserführung der Elz, und einer
nutzbaren Wassermenge zwischen 1,0 und 8,2 m3 / sec wird jetzt elektrische
Energie von jährlich größenordnungsmäßig 600.000 kWh mit einer elektrischen
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