Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
40. und 41. Jahrgang.2020/2021
Seite: 81
(PDF, 44 MB)
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Aber die Gründer der Gesangvereine und Lesegesellschaften waren doch Angehörige
bürgerlicher Berufe. Konnten sie der Herrschaft verdächtig sein? Sollten
sie gar Konspiratives im Sinn haben? Wir finden eine überzeugende Bestätigung
in der Festschrift unseres „Brudervereins", der Sängerlust Oberhausen, verfasst
anlässlich deren 75-jährigem Bestehen. Dort fuhrt der in unserer Stadt bestens bekannte
und geschätzte kundige Historiker Anton Wild, der schon 1980 für unsere
Eintracht die Festrede hielt, zum Entstehen seines Vereins Erhellendes aus (er
wird das Zitat gestatten). In Oberhausen wurde schon im Jahre 1858 der Versuch
einer Vereinsgründung unternommen. Der Bürgermeister Hechinger schrieb an
das Bezirksamt in Kenzingen: „ .... Hat sich hier eine Gesellschaft gebildet, welche
sich wöchentlich dreimal ... dem Gesänge widmet... Sämtliche Mitglieder,
teils geehlichte Burger, teils ledige Burgersöhne, gehören einem Stande an, von
welchem weder Unordnung noch gesetzwidrige Handlungen zu erwarten sind. "
Und brav haben die Sänger in ihre Statuten aufgenommen, dass der Zweck ihres
Vereins darin besteht, „ ...unter bestimmten Gesetzen und Pflichten sich friedlich
zu unterhalten und Lieder abzusingen, welche gesetzlich sind. "

Wir dürfen vermuten, dass unsere Eintracht nicht minder der Obrigkeitskontrolle
unterstand, zumal es ja auch das gleiche großherzogliche Bezirksamt in Kenzingen
war, das hierfür zuständig war. Die Gründe für das jahrelange Bemühen um
Vereinsanerkennung dürften damit benannt sein.

Rundum in der Region und darüber hinaus bildeten sich um die Mitte des neunzehnten
Jahrhunderts Gesangvereine, anfänglich häufig unter der Bezeichnung
„Liedertafel". Sie gaben sich Namen wie „Eintracht", „Concordia", „Harmonie",
„Frohsinn", „Liederkranz" oder auch Namen, die ein Treuebekenntnis zur Heimat
ausdrückten, denken wir an unseren Bruderverein „Rheintreue" in Weisweil. Und
gewiss drückte sich in der Namensgebung auch eine damals bestehende Sehnsucht
nach dem aus, was der Name besagte. Auch diese Vereine gingen durch die
Wechselbäder der Geschichte, auch sie konnten sich letztlich ebenfalls nachhaltig
behaupten. Sie können alle auf eine reichhaltige Geschichte blicken.

Aber ging es anfangs wirklich nur um Gesang? Der Statutenentwurf der Eintracht
aus dem Jahre 1863 nennt in § 1: „Der Zweck des Männergesangvereins ist Ausbildung
im Gesang und gesellige Unterhaltung" (Abb. 4).

Abb. 4: „Der Zweck des Männergesangvereins ist Ausbildung und gesellige Unterhaltung."

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