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Die dadurch gegebene Nähe zum Basler Bischof würde, so die These Maurers,
erklären, dass Hesso diese Kapelle in Eichstetten durch Bischof Berengar von
Basel weihen ließ, obschon sie sich eigentlich in der Diözese des Bistums Konstanz
befand21. Madien Doerr fuhrt diese Aussage Maurers auf eine Verwechslung
zurück, denn in den Quellen findet sich zwar kein Schenk namens Lambert,
jedoch ein Truchsess dieses Namens22. Doch nicht nur an diesem einen Punkt ist
die These Maurers strittig. Zu problematisieren ist auch der Umstand, dass die
Usenberger als Basler Schenken erst im späten Mittelalter belegt sind.
Insgesamt existieren lediglich drei Belege für die Amtswaltung der Herren von
Üsenberg als baslische Schenken. Der Früheste findet sich in einem Berain, der
nicht genau datiert ist. Nach Kurt Weissen spiegelt er „als Momentaufnahme die
Besitzverhältnisse von 1307" wieder, dem weitere Einträge zugefugt wurden, die
jeweils mit einer Jahreszahl bis 1341 versehen sind23. In dieser Handschrift sind
die Inhaber aller vier Hofamter mitsamt den Inhabern der unteren Hofamter für
den Basler Bischof wie folgt aufgelistet:
Hii sunt officiatiprincipali domini episcopi Basiliensis et eius ecclesie.
Comes Pherretensis marschalcus. Dux de Tecke camerarius.
De Uesembergpincerna. De Hasenburg dapifer
Hii sunt inferiores officiati predictorum officiorum.
Marschalci submarschalet Divites subcamerarii.
De Titenshein subpincerne. De Schoenemberg subdapiferi24.
Abgesehen von den Usenbergern als Schenken waren die anderen oberen Hofamter
mit einem Grafen von Pfirt (Marschall), einem Herzog von Teck (Kämmerer) -
einer Seitenlinie der Herzöge von Zähringen - und einem Herrn von Hasenburg
(Truchsess) besetzt. Aus der Familie der Grafen von Pfirt und der Hasenburger gingen
selbst gar Basler Bischöfe hervor25. Merkwürdigerweise werden im Folgenden die
Einkünfte und Zinspflichtige des Schenken aus dem Umland von Basel aufgelistet,
diejenigen der übrigen Ämter jedoch nicht26. Dies könnte ein Hinweis darauf sein,
dass es wie auch immer geartete Unstimmigkeiten um die Einkünfte des pincerna
gegeben hatte, so dass das Bedürfnis nach einer schriftlichen Fixierung entstand.
Welcher Vertreter der Herren von Usenberg Inhaber des Amtes war, geht aus diesem
Beleg nicht hervor. Trifft die von Weissen vorgeschlagene Datierung von 1307 zu, so
käme einerseits Hugo von Üsenberg in Frage; andererseits aber auch der kurz zuvor,
1306, verstorbene Hesso IL, oder aber dessen Sohn Burkhart III. von Usenberg. Für
letztere Möglichkeit spricht die Einkunftsauflistung: gerade im Erbfalle könnte sie
anlässlich der Übertragung des Amtes vom Vater auf den Sohnes angelegt worden
sein. Auch Martini möchte diesen Usenberger als baslischen Schenken sehen: von
diesem Hesso wisse man, so Martini, „daß er auch das Mundschenkenamt beim
Bischof von Basel bekleidete [.. .]"27.
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