Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
42., 43. und 44. Jahrgang, Jubiläumsband „775 Jahre Stadt Kenzingen“.2022-2024
Seite: 21
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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Leider gibt er keinen Beleg dafür an. Ebenfalls unbelegt schreibt er an anderer
Stelle: „Das Usenberger Rittergeschlecht hatte im Jahr 1300, vielleicht schon
früher, das oberste Schenkenamt des Stifts Basel [.. .]"28. Auf welcher Quellenbasis
die Annahme Martinis fußt, bleibt völlig im Dunkel, jedoch käme aufgrund des
Berain-Eintrages durchaus jener Hesso IL, beziehungsweise dessen Sohn Burkhart
III. als Träger des Schenkenamtes in Frage.

Bei dem zweiten Beleg handelt sich um eine Aufzeichnung der zum Schenkenamt
gehörigen Mannlehen des Basler Bischofs aus dem Jahre 1388, also neun Jahre
nach dem Tod des letzten Usenbergers:

[... ]Dis sint die Manlehen so zuo dem Schenckenamt der Stift von Basel gehoerent,
vnd ettwenne hatten die von Vsenberg, Gr äff Waler afe von Tier stein vnd in Gräfe
Bernhart vnd Gräfe Johanns von Tier stein als sü meinent [.. .]29.

Zuletzt ist ein Eintrag aus einem Basler Lehnbuch von 1441 zu erwähnen. Unter
der Rubrik Feodorum Dominorum de Uesenberg wird unter anderem das oberste
Schenkenamt aufgelistet: Item und des Stiffts oberst Schenckenampt mit sinen
mannschaften und zugehoerungen30. Es ist denkbar, dass sich dieser Eintrag auf
genanntes Berain bezieht, zumal auch die Lehen der Grafen von Teck mit dem
Kämmeramt genannt werden31.

Zwei der drei Belege für das üsenbergische Schenkenamt sind also sozusagen
posthum, erst nach dem Erlöschen des Geschlechtes im Mannesstamm, entstanden.
Aus keinem der vorhandenen Schriftquellen geht ferner hervor, seit wann die
Usenberger das Amt führten. Der erste Beleg setzt lediglich einen ungenauen
Terminus ante quem um 1307. In keiner dieser Quellen ist eine Bindung des
Amtes an die Burg Üsenburg bei Breisach greifbar32.

Eine Projektion dieses Terminus ante quem in das ausgehende 11. Jahrhundert
erscheint indes ausgeschlossen, wie zu zeigen ist. Erstmals wird das Schenkenamt
des Basler Bischofshofes um 1090, also tatsächlich in der von Maurer postulierten
Zeitspanne fassbar - jedoch nicht für den mutmaßlichen Üsenberger Hesso, der
ebenfalls um diese Zeit erstmals in Basler Urkunden auftaucht, sondern für einen
Adelbert, der keine Zubenennung führt (siehe Tabelle pincernae).

Dieser Name ist im Breisgau des 10. und 11. Jahrhunderts nicht gerade selten zu
finden, daher können keinerlei Rückschlüsse über die Herkunft des genannten
pincerna gezogen werden. Selbiger Name taucht in Basler Urkunden als Schenk
dreimal bis 1103 auf, so dass davon ausgegangen werden muss, dass es sich
hierbei um ein- und dieselbe Person handelt. In all diesen Fällen taucht in der
Zeugenliste ebenso der Name Hesso auf. Von diesem Hesso wird angenommen,
dass es sich um einen Vorfahren der Üsenberger, beziehungsweise gar Hesso
I. von Üsenberg, handelt33. In diesem Falle wäre mit absoluter Sicherheit
auszuschließen, dass der mutmaßliche Usenberger mit dem Basler Hofamt
betraut war: selbst wenn es sich bei diesem Adelbert um einen „niederen"

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