Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
42., 43. und 44. Jahrgang, Jubiläumsband „775 Jahre Stadt Kenzingen“.2022-2024
Seite: 22
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Schenken gehandelt hätte, so ist es nicht denkbar, dass der höhergestellte obere
Schenke nicht mit dem pincerna-Titel in ein- und derselben Zeugenliste versehen
worden wäre, sofern es zu dieser Zeit überhaupt eine Aufteilung in ein oberes
und niederes Schenkenamt überhaupt schon gab. Dementsprechend ist also
davon auszugehen, dass die Usenberger zu diesem Zeitpunkt das Schenkenamt
noch nicht innehatten.

Der nächste fassbare Name eines Basler Schenken ist ebensowenig dem
Namensgut der Usenberger zuzuordnen: Erkenbert, der von 1141 bis 1147
insgesamt dreimal in Basler Urkunden als Schenke aufgeführt wird - auch
hier ist von einer Identität besagter Erkenberte auszugehen. Bei seinem ersten
Auftreten als pincerna ist auch ein Hesso, diesmal mit der Zubenennung nach
dem Üsenberg, unter den Zeugen. In diesem Falle ist, wie für Adelbert, mit
Sicherheit die Inhaberschaft des Schenkenamtes für Hesso von Üsenberg sicher
zu verneinen.

Viermal in Folge ist als nächster pincerna ein Albert zu greifen. Einmal ist zwar
ein Burkhart als sein Bruder belegt, also ein Name, der auch Namensgut der
Üsenberger zählt, doch taucht in ein- und derselben Zeugenliste ebenso Burkhart
von Üsenberg auf, so dass eine Identität mit einem Mitglied des Üsenberger
Geschlechtes abermals ausgeschlossen werden kann.

Bevor pincerna-BelegQ aus Basler Urkunden völlig verschwinden, ist der
Name Heinrich viermal zu greifen. Für diesen liegen zwar keine gemeinsamen
Zeugenschaften mit den Üsenbergern vor, jedoch ist zu keiner Zeit ein Heinrich
von Üsenberg zu fassen, so dass auch für diese Zeitspanne die Amtswahrung
des Schenkenamtes für die Usenberger ausgeschlossen werden kann. Der letzte
Beleg des Heinrich, und damit auch der letzte urkundliche Beleg eines Basler
Schenken überhaupt, liegt für das Jahr 1241 vor.

Deutlich geht aus dieser Übersicht (Tabelle pincernae) hervor, dass von 1103
bis 1241 ausschließlich Basler Schenken belegt sind, die keine Usenbergischen
Namen tragen. Die dargestellten pincerna-Belege, die in Urkunden mit
üsenbergischen Zeugenschaften auftauchen, können sich nicht auf das untere
Schenkenamt beziehen, denn es erscheint nicht vorstellbar, dass zwar ein
Unterschenke als solcher bezeichnet würde, ein Oberschenke in ein- und
derselben Zeugenliste jedoch nicht. So können die Üsenberger bis zum letzten
Albertus-Beleg 1187 als Inhaber des Hofamtes ausgeschlossen werden. Aber
auch bis 1241 ist kein Usenberger als Basler Schenk vorstellbar: es leuchtet
nicht ein, dass subpincernae überhaupt in den Quellen als pincernae aufgeführt
wären, die oberen Schenken jedoch nicht als solche bezeichnet würden, denn die
Üsenberger tauchen ja durchaus um diese Zeit als Zeugen in Basler Urkunden
auf. So kann auch bis 1241 eine Identität eines Üsenbergers mit dem Inhaber
des oberen Schenkenamtes verneint werden.

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