Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
42., 43. und 44. Jahrgang, Jubiläumsband „775 Jahre Stadt Kenzingen“.2022-2024
Seite: 73
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Wie im Folgenden zu zeigen sein wird, gingen die Beziehungen der Usenberger
zu Tennenbach sogar weit über ein freundschaftliches Verhältnis hinaus, vielmehr
existieren deutliche Hinweise auf eine vogteiliche oder besser quasi-vogteiliche
Bindung12 der Herren von Üsenberg zu dem Kloster. Daher sei hier als These
formuliert, dass das üsenbergische Interesse an einer Unterstellung Wonnentals
unter Tennenbach, und damit einhergehend an der Eingliederung in den
Zisterzienserorden, vor allem aus bereits bestehenden institutionellen Bindungen
der Üsenberger zu Tennenbach resultierte. Diesen Bindungen soll daher im
Folgenden nachgegangen werden.

In der vermeintlichen Gründungsurkunde des Klosters Tennenbach, die auf 1161
gefälscht ist, wird Burkhard von Üsenberg als Zeuge aufgeführt13. Inhaltlich
dürfte diese Urkundenfälschung zwar auf ein nicht mehr vorhandenes Original
zurückgehen, doch die Zeugenliste selbst wurde in ihrer Überlieferung wohl
erst im 13. Jahrhundert zusammengestellt14. Somit kann zwar keine Aussage
über den üsenbergischen Anteil bei der Klostergründung getroffen werden,
jedoch kann der Zeugeneintrag durchaus als Indiz für eine enge Bindung des
Hauses von Üsenberg an das Kloster Tennenbach im 13. Jahrhundert gewertet
werden. Für die Nachfahren Burkhards I. von Üsenberg zumindest sind reiche
Seelenheilsstiftungen und andere Zuwendungen an das Kloster Tennenbach
überliefert.

Von Rudolf I. von Üsenberg ist eine bedeutende Urkunde erhalten worden - auf
sie ist später noch einmal zurückzukommen - in der er allen seinen Eigenleuten15
gewährt, beliebig Schenkungen an Tennenbach zu vollziehen16. Sie wird datiert
zwischen 1209 und 1226. Dies darf als Besonderheit gelten, ist doch solch ein
Vorgang für kein anderes Kloster seitens der Üsenberger überliefert. Auch eine
Seelenheilstiftung, welche den Zehnten einer Wiese an einem Bach genannt
fuiling umfasste, muss Rudolf I. von Üsenberg getätigt haben, denn diese wurde
zu einem unbekannten Zeitpunkt von seinen Söhnen bestätigt.17

Diese beiden Söhne, Rudolf II. und Burkhard II. von Üsenberg, übten die
Herrschaft nach dem Tod ihres Vaters Rudolf I. um 1231 gemeinsam aus. Die
Praxis der Zuwendungen an Tennenbach führten sie weiter. Im Jahre 1244
befreiten sie das Kloster gegen einen Zins von einem Malter Weizen jährlich
von dem Brückenzoll in Riegel18. Wesentlich später, 1318, befreite Burkhard III.
von Üsenberg Tennenbach von selbigem Brückzoll gegen einen Malter Roggen
jährlich19. Nach dem Tode Burkhards II. um 1248 tätigte sein Bruder Rudolf II.
eine Seelenheilsstiftung. Begünstigte waren außer seinem Bruder Burkhard auch
die bereits verstorbene Gattin Rudolfs sowie alle bereits verstorbenen Vorfahren.
Gegenstand war ein Hof im Riegeler Bann, der Durrehof genannt wird; wobei
er sich die Hälfte des Ertrages zu seinen Lebzeiten für sich selbst vorbehielt.
In selbiger Urkunde wird ebenso erwähnt, dass Burkhard II. bereits zu seinen
Lebzeiten die stattliche Summe von 40 Mark Silber zu seinem Seelenheil an das

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