Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
42., 43. und 44. Jahrgang, Jubiläumsband „775 Jahre Stadt Kenzingen“.2022-2024
Seite: 78
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Offenbar war also die erinnerungsstiftende Funktion Wonnentals keineswegs auf
die Nachfahren Rudolfs IL begrenzt, obwohl er alleine, ohne seinen Bruder, als
fundator des Klosters überliefert ist: In eingangs erwähnter undatierter Supplik
Rudolfs, in der er den Papst um Aufnahme des Klosters in den Zisterzienserorden
bat, erscheint Wonnental als sub nostro dominio constitutis etfundo - unter unserer
Herrschaft und auf unserem Grund gegründet. Anlässlich einer Schenkung machte
Rudolf zur Bedingung, dass diese mit seinem Namen verbunden bliebe, sogar im
Falle einer erneuten Klosterverlegung. Er wird hier ausdrücklich als R°udolfus
nobilis de Uesenberg fundator monasterii sanctimonialium in Wunnental
bezeichnet, also als Gründer des Klosters Wonnental45.

Diese Befunde sprechen dafür, dass die Gründung, beziehungsweise
Zusammenlegung Wonnentals, von Rudolf II. von Üsenberg alleine durchgeführt
wurde, ohne die Beteiligung seines Bruders Burkhard IL, obgleich doch beide
Brüder die Herrschaft stets gemeinsam ausgeübt hatten und auch gemeinsam
den Vorgängerkonvent in Nidingen unter ihren Schutz genommen hatten, wie
eingangs erwähnt.

Somit könnte die formelle Ausstattung und Gründung Wonnentals - eine so
genannte Gründungsurkunde fehlt nämlich in der Überlieferung - erst nach
Burkhards Tod um 1248 stattgefunden haben, also erst nach der erstmaligen
Erwähnung Wonnentals um 1245. Burkhards Sohn Hesso II. wird noch 1259 als
unmündig bezeichnet; möglicherweise war er also bei der Gründung des Klosters
im frühen Kindesalter. Eine andere Möglichkeit wäre, dass das Kloster auf dem
Erbteil Rudolfs II. gegründet wurde und auch hauptsächlich aus seinem Gut
ausgestattet wurde. Wie dem auch immer sei, jedenfalls wurde Wonnental - ob zu
Lebzeiten Rudolfs IL schon vorhersehbar oder nicht - zum Memorialort beider
Familienzweige, und blieb als solcher auch nach der Linienteilung bestehen.
Offenbar war es kein Hindernis, dass nur der Ahn eines Familienzweiges
Gründer des Klosters war, was deutlich für ein generationsübergreifendes
Geschlechtsbewusstsein spricht.

Zusammenfassend lässt sich sagen: bei der Inkorporation Wonnentals in den
Zisterzienserorden machten sich die Herren von Üsenberg, oder genauer Rudolf IL
von Üsenberg, wohl bestehende vogteiliche oder quasi-vogteiliche Bindungen an
das Kloster Tennenbach zunutze. Rudolf II. war alleiniger Gründer des Klosters
Wonnental, obwohl er seine Herrschaft stets mit seinem Bruder ausgeübt hatte.
Nichtsdestostrotz fungierte Wonnental fortan als Grablege beider Linien. Auch
enge Beziehungen zu Tennenbach lassen sich fortan in beiden Linien greifen; eine
institutionelle Bindung im Sinne einer de-facto-Vo^Qi jedoch nur in der Endinger
Linie. Dieses Amt war vermutlich im Zuge der Herrschaftsteilung an die Obere
Herrschaft von Üsenberg gelangt. Außerdem bedeutete die Linienteilung des Hauses
Üsenberg offensichtlich keine so strikte Trennung der Familienzweige, wie von der
Forschung bislang angenommen, wie die Existenz einer gemeinsamen Grablege zeigt.

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