Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
42., 43. und 44. Jahrgang, Jubiläumsband „775 Jahre Stadt Kenzingen“.2022-2024
Seite: 83
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brauchte es zwei weitere Inspektionen, bis 1251 das Zisterzienserkloster
Tennenbach zum Mutterkloster bestimmt wurde und die Angliederung an den
Zisterzienserorden vollzogen war.10 Diese Unterstellung Wonnentals unter
Tennenbach war für die Üsenberger, die enge Beziehungen zu Tennenbach
pflegten, vermutlich ein ausschlaggebender Beweggrund für ihre Bemühungen,
Wonnental dem Zisterzienserorden anzuschließen.11

Die Ordenszugehörigkeit war mit der Unterstellung unter Tennenbach jedoch
nicht endgültig und schwankte in den folgenden Jahren mehrmals. Als Rudolf IL
am 23. Juli 1251 dem Kloster Besitzungen schenkte, bezeichnete er Wonnental
nicht mehr als Zisterzienserinnenkloster.12 Dies erstaunt angesichts der
konkreten Ordensbezeichnung 1248 und der Bemühungen, die zur Inkorporation
unternommen wurden. Die Zuständigkeit Tennenbachs für Wonnental scheint zu
diesem Zeitpunkt hingegen bereits bestanden zu haben, denn in der Zeugenreihe
der Schenkungsurkunde stehen an erster Stelle der Abt von Tennenbach und der
Tennenbacher Prior.

Umso mehr überrascht es, dass auch in drei Schenkungsurkunden Rudolfs II.
vom 29. August 1253 Wonnental nicht als Zisterzienserinnenkloster, sondern
lediglich als „Schwestern in Wonnental" bezeichnet wird.13 In einer päpstlichen
Urkunde vom 27. Mai 1254 fallt hingegen wieder die Bezeichnung als
Zisterzienserinnenkloster, am darauffolgenden Tag folgte die Bestätigung aller
Privilegien und Indulgenzen des Ordens und die Aufnahme in den päpstlichen
Schutz.14 Innozenz' Nachfolger, Papst Alexander IV. (1254-1261) bestätigte
Wonnental erneut die Privilegien des Zisterzienserordens, womit die Etablierung
als Zisterzienserinnenkloster abgeschlossen zu sein scheint.15

Dies ändert sich jedoch nach dem Tod Rudolfs II. von Üsenberg im August 1259
erneut: In einer Urkunde vom 23. Oktober 1259 fallt abermals die Bezeichnung
als Dominikanerinnenkloster, ebenso in einer päpstlichen Schutzurkunde des
gleichen Jahres. Am 15. Mai 1260 wurden die Wonnentaler Nonnen sogar von
Papst Alexander IV. ermahnt, die Regel des heiligen Dominikus zu befolgen.16
Wie genau es zu diesem schnellen und erneuten Ordenswechsel kam, ist aus den
Quellen nicht nachvollziehbar. Zinsmaier vermutet Bemühungen der Nonnen
selbst, die der päpstlichen Kanzlei fertige Entwürfe der betreffenden Urkunden
mit der gewünschten Ordenszugehörigkeit vorgelegt hätten.17 Dieses Vorgehen
scheint jedoch auf Widerstand gestoßen zu sein, denn am 28. Juni 1260 vidimierten
der Dominikanerprior Arnold, der Freiburger Franziskaner Wigand Gardian
und der Züricher Kanoniker Hugo - womöglich im Auftrag der Üsenberger -
vier päpstliche Urkunden, in denen Wonnental als Zisterzienserinnenkloster
ausgewiesen wird.18 An dieser Stelle werden erstmals die Nonnen selbst sichtbar
aktiv: 1261 wandte sich der Konvent mit der Bitte an den Papst, zum Predigerorden
zurückzukehren. Das von den Klosterfrauen eingereichte Gesuch übergab Papst
Alexander IV. am 2. Februar 1261 dem Bischof von Konstanz zur Überprüfung.19

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