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Benediktinerkloster um Güter in Norsingen in der Zeit von 1241 bis 1244 und
1243 siegelte der Abt von Tennenbach für die dortigen Nonnen, die sich auf die
Privilegien des Zisterzienserordens beriefen. 1245 befanden sie sich wieder in
Günterstal und ihre Güter gingen an den Wilhelmitenorden, der in Oberried 1252
ein Kloster einrichtete.
Die Schutzurkunde Papst Innozenz4 IV. von 1247 nennt nun auch Norsingen als
Günterstaler Besitz, der 1233 noch nicht bestätigt worden war. Mit der Ausstellung
des großen Ordensprivilegs, 1247, kann der Konvent als in den Orden inkorporiert
gelten, auch wenn kein Statut des Generalkapitels darüber vorliegt.
1.2 Wonnental (Abb. 2)
Da der Ort der Verlegung des
Günterstaler Konvents sich gar
nicht als geeigneter erwies, sind
Zweifel erlaubt, das Statut von
1237 überhaupt auf Günterstal
zu beziehen. Teile der Forschung
haben es daher für das Kloster
Wonnental in Anspruch
genommen, das ebenso in seiner
Frühzeit
Für die
verlegt worden war.6
1220/3Oer Jahre wird
eine Sammlung religiöser Frauen
beim Männerkloster Tennenbach
angenommen,
offenbar beim
Abb. 2: Das ehemalige Zisterzienserinnenkloster
Wonnental aus der Vogelschau, Ausschnitt, um
1700; Landesarchiv Baden-Württemberg, GLA
Karlsruhe Hfk Planbände IV. fol. 27.
die sich 1244
Ort Nidingen
niedergelassen hatte. Dieser schon
im 13. Jahrhundert wüst gewordene
Ort lag zwischen Kenzingen und
Riegel an der heutigen Kreisstraße
von Kenzingen nach Forchheim. Damals nahmen die Ritter Burkhard und Rudolf
von Usenberg die Schwestern in ihren Schutz und statteten sie mit Nutzungsrechten
in ihren Waldungen aus. 1242 wird erstmals eine Priorin Mechthild erwähnt. 1248
wird das nun Wonnental genannte Kloster beim Dorf Kenzingen lokalisiert und
als neue Ansiedlung „nova plantatio " bezeichnet, es muss also erneut verlegt
worden sein. Allerdings war die Frage der Ordenszugehörigkeit der Frauen in den
Anfangsjahren sehr umstritten.
Durch ein Privileg Papst Innozenz IV. vom 5. September 1245 wurde die
Gemeinschaft dem Dominikanerorden angeschlossen. Der Papst folgte hier dem
Wunsch der Nonnen, wie es in seinem Privileg heißt. Zwischen 1248 und 1256
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