Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
42., 43. und 44. Jahrgang, Jubiläumsband „775 Jahre Stadt Kenzingen“.2022-2024
Seite: 94
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treten die Konventualinnen in den Urkunden aber als Zisterzienserinnen auf.
Rudolf von Usenberg schenkte sein Patronatsrecht an der Kirche in Amoltern
1248 an die Äbtissin und den Konvent der Zisterzienserinnen zu Wonnental bei
der Stadt Kenzingen und auch 1253 und 1256 werden die Nonnen in Urkunden
der Üsenberger als Zisterzienserinnen bezeichnet.

Im Generalkapitel der Zisterzienser des Jahres 1248 wird den Abten von Salem
und Wettingen befohlen, die Abtei der Nonnen von Wonnental zu besichtigen.
Anlass dazu war ein Antrag des Bischofs von Straßburg und vieler namentlich
nicht genannter Adeliger. 1250 ergeht derselbe Auftrag an die Abte von Wettingen,
Salem und Lützel, wobei diesmal betont wird, dass der Papst wegen der
Inkorporation Wonnentals in den Zisterzienserorden interveniert habe. Wiederum
ein Jahr später wird den schon im Jahr 1250 beauftragten Äbten von Lützel und
Wettingen die Prüfling zum wiederholten Mal empfohlen.

Außerdem wird jetzt bestimmt, dass der Abt von Tennenbach die Aufsicht über
das Frauenkloster übernehmen soll, das dann 1254 auch das große Ordensprivileg
von Innozenz IV. erlangte, demselben Papst also, der noch 1245 den Anschluss an
die Dominikaner verfügt hatte. Und auch jetzt heißt es formelhaft, dass man den
gerechten Forderungen der Schwestern Folge geleistet habe.

Trotz der Inkorporation in den Zisterzienserorden im Jahr 1254 begegnen die
Nonnen 1259 bis 1261 aber wieder als Dominikanerinnen, bevor sie ab 1262
nur noch als Zisterzienserinnen erscheinen. Alexander IV., der Papst, der den
Zisterzienser innen von Wonnental sogar 1256 mehrere Privilegien ausgestellt und
die Verfugungen seines Vorgängers bezüglich dieser Ordenzugehörigkeit bestätigt
hatte, verfugte 1259 ihre Aufnahme in den Dominikanerorden.

In der Forschung wurde der mehrfache Ordenswechsel mit der Vorliebe der
Stifterfamilie der Üsenberger für den Zisterzienserorden erklärt. Ihr Gönner
Rudolf von Üsenberg nämlich hatte den Papst gebeten, die Inkorporation in den
Zisterzienserorden zu betreiben, weil die Schwestern selbst dies wünschten. Da
der Konvent aber unmittelbar nach dem Tod Rudolfs wieder der Augustinerregel
folgte, sind Zweifel an seiner Aussage erlaubt. Vielmehr wird 1261 betont,
dass die Frauen in den Zisterzienserorden gezwungen worden seien. Papst
Alexander IV. beauftragte daher den Bischof von Konstanz mit der Überprüfung
der Angelegenheit, wobei auch hier der ausdrückliche Wunsch der Nonnen zur
Rückkehr zur Augustinerregel hervorgehoben wird.

Es ist zu betonen, dass wir immer nur mittelbar von den gegensätzlichen
Wünschen der Frauen, die von beiden Seiten ins Feld geführt werden, erfahren.
Direkte Selbstzeugnisse der Nonnen fehlen freilich, weshalb es zweifelhaft ist,
ob von tatsächlichen Ordenswechseln gesprochen werden kann. Immerhin ist
aber auffällig, dass so viele Versuche beim Generalkapitel nötig waren, um die
Inkorporation der Wonnentalerinnen in den Zisterzienserorden durchzusetzen.

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