Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
42., 43. und 44. Jahrgang, Jubiläumsband „775 Jahre Stadt Kenzingen“.2022-2024
Seite: 97
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nur die Person des damaligen Abtes von Kloster Tennenbach betraf, dessen Status
als Mutterabtei erhalten blieb. Hinweise auf Visitationen durch den Abt von
Tennenbach liegen auch auch im sog. Günterstaler Notizbuch vor, in dem betont
wird, dass dem Vaterabt bei der Visitation die Rechnungen vorgelegt wurden.
Erwähnt wird hier aber auch, dass der Vaterabt anlässlich der Visitation ein
Kästlein mit Lebkuchen geschenkt bekam.13

In der Zeit von 1245 bis 1285 treten der Abt oder Mönche aus Tennenbach
regelmäßig bei Günterstaler Rechtsgeschäften auf. 1287 wird der Tennenbacher
Abt in einer Urkunde des Abtes von Lützel als gubernator der Frauenzisterze
bezeichnet. Hier wird also die Einbindung Günterstals in die Filiation sichtbar
und wirksam.

Dies lässt sich auch in Marienau nachvollziehen. 1283 sorgten hier die Äbte von
Bellevaux und Lützel dafür, dass sechs Jahre keine Novizinnen mehr im Kloster
aufgenommen werden sollten, bis der Konvent so weit stabilisiert war, dass er
alle ernähren konnte. Die Festlegung der Konventsgröße war eine Aufgabe des
Vaterabtes, der für die wirtschaftliche Gesundung der ihm unterstellten Klöster
zu sorgen hatte. Bei der jährlichen Rechnungskontrolle konnte er eventueller
Verschuldung entgegenwirken. Dies war 1285 in Günterstal der Fall: So kaufte Abt
Meinward von Tennenbach den ihm unterstellten Frauen Güter und Besitzungen
in Malterdingen für 9 Mark Silber ab, damit sie ihre bei Juden aufgelaufenen
Schulden begleichen konnten.74

Beim Kauf des Hofes in Grezhausen, trat 1245 unter den Zeugen ein Mönch aus
Tennenbach auf und 1258 vermittelte der Tennenbacher Bruder Humbert in einem
Streit um eine Gülte zu Holzhausen. Der Abt besiegelte die Einigung. Besonders
hervorzuheben ist hier, dass beide Urkunden nach den Forschungen von Hefele
von einer Tennenbacher Hand geschrieben wurden.15 Diese Beispiele, die sich
noch vermehren ließen, zeigen deutlich, wie die cura monialium durch die Abtei
Tennenbach bis hinein in die Schriftlichkeit spürbar wurde.

Während der Tennenbacher Abt vom Generalkapitel der Zisterzienser 1265 zur
Inspektion nach Marienau gesandt wurde, treffen wir hier im Rahmen der cura
monialium immer wieder auf dessen Vaterabt von Lützel, der die Äbtissin und
den Konvent bei ihren Rechtsgeschäften unterstützte. Am 22. September 1317
etwa beurkundeten die Äbtissin Berta und Abt Johann von Lützel gemeinsam
ein Rechtsgeschäft, das genauen Einblick in die Ausgestaltung der Paternität
im Kloster Marienau gewährt. Der Breisacher Patrizier Konrad von Merdingen
stiftete eine ewige Messe auf den Fronaltar des Klosters, die der jeweils vom Abt
von Lützel abgestellte Beichtvater in Marienau lesen sollte. Nach seinem Tod
sollte die Stiftung nochmals erhöht werden, damit zwei Priester seinen Jahrtag
besonders feierlich begehen konnten. Auch wurden Bestimmungen erlassen,
wieviel die Äbtissin den einzelnen Geistlichen auszuzahlen hatte, und wie
verfahren werden sollte, falls der Beichtvater nach Lützel zurückberufen wurde.

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